Kommunalwahl 2026 – Wichtige Informationen zur Briefwahl: mehr Infos hier
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Nach § 26 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) kann die zuständige Behörde aus besonderem Anlass anordnen, dass Messungen der Emissionen und Immissionen durch eine vom Bayerischen Landesamt für Umwelt (LfU) bekannt gegebene Stelle durchgeführt werden. Die Bekanntmachung des LfU finden Sie im Internet (siehe unter „Weiterführende Links“).
Die zuständige Behörde kann nach § 29a Abs. 1 BImSchG anordnen, dass der Betreiber einer genehmigungsbedürftigen Anlage oder einer Anlage innerhalb eines Betriebsbereichs gemäß Störfall-Verordnung einen vom LfU bekannt gegebenen Sachverständigen mit sicherheitstechnischen Prüfungen sowie Prüfungen von sicherheitstechnischen Unterlagen beauftragt. Die Liste der in Bayern bekannt gegebenen Sachverständigen können Sie ebenfalls im Internet abrufen (siehe „Weiterführende Links“).
Auch die in den anderen Ländern bekannt gegebenen Messstellen und Sachverständigen können beauftragt werden. Eine Zusammenstellung der in Deutschland bekannt gegebenen Messstellen und Sachverständigen steht im Internet durch die Datenbank ReSyMeSa zur Verfügung (siehe unter "Weiterführende Links").
Nähere Ausführungen zur Bekanntgabe von Stellen und Sachverständigen regelt die Bekanntgabeverordnung (41. BImSchV; siehe „Rechtsgrundlagen“).
Synonyme: Bundesimmissionsschutzverordnung, Bundes-Immissionsschutzverordnung
Lebenslagen: Klimaschutz, Energie und Rohstoffe
Autor: Super-Admin
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.
Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht ab 2. Februar 2026 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.
Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.