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Inanspruchnahme staatlicher Unterkünfte und anderer Sachleistungen; Erhebung von Kosten

Die zGASt ist eine Außenstelle der Regierung von Unterfranken und vor allem zuständig für die Erhebung von Kosten für die Inanspruchnahme staatlicher Unterkünfte.

Kostenschuldner sind insoweit Zuwanderer, die ein Bleiberecht haben und in einer staatlichen Unterkunft wohnen. Darunter fallen neben den klassischen anerkannten Flüchtlingen auch solche aus dem Resettlement und den Humanitären Aufnahmen, ehemalige afghanische Ortskräfte und besonders gefährdete Personen aus Afghanistan sowie die Spätaussiedler und jüdische Emigranten. Zur Kostenerstattung herangezogen werden außerdem Asylbewerber, die eine staatliche Unterkunft in Anspruch nehmen und über Einkommen oder Vermögen verfügen.

Unter den Kostenbegriff fallen zum einen die Gebühren und Pauschalbeträge für die Inanspruchnahme der staatlichen Unterkünfte und zum anderen die Auslagen für eine eventuelle Verpflegung. Die Höhe der jeweiligen monatlichen Gebühren bzw. Pauschalbeträge für die Unterkunft und Verpflegungsauslagen werden von der zGASt einzelfallbezogen ermittelt und in der Regel monatlich mittels Bescheid festgesetzt. Die Gebühr bzw. der Pauschalbetrag für die Unterkunft ist von der bewohnten Zimmerkategorie abhängig. Konkret ergeben sich aus § 23 Abs. 1 Satz 1 DVAsyl für volljährige Personen folgende Gebührenhöhen bzw. Pauschalbeträge:

Abgeschlossene Wohneinheiten 161,00 €

Einzelzimmer 152,00 €

Mehrbettzimmer bis zu vier Betten 86,00 €

Mehrbettzimmer ab fünf Betten und sonstige Unterkünfte 71,00 €.

Für Minderjährige ergeben sich aus § 23 Abs. 1 Satz 3 DVAsyl folgende Gebührenhöhen bzw. Pauschalbeträge:

Abgeschlossene Wohneinheiten 80,00 €

Einzelzimmer 72,00 €

Mehrbettzimmer bis zu vier Betten 52,00 €

Mehrbettzimmer ab fünf Betten und sonstige Unterkünfte 42,00 €.

Die zGASt überwacht den Eingang der Geldleistungen und betreibt auch die Vollstreckung in Zusammenarbeit mit der Staatsoberkasse Bayern.

Synonyme:

Lebenslagen: Bearbeitung

Autor: Super-Admin

Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.

Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht zur Verfügung.
Wegen eines Fehlers auf den vom Landratsamt zur Verfügung gestellten Stimmzetteln für die Landratswahl müssen alle bereits vorbereiteten Briefwahlunterlagen korrigiert werden. Die neuen Stimmzettel werden am Montag geliefert.
Der Versand und die Ausgabe im Rathaus beginnen daher voraussichtlich erst am Dienstag, 17. Februar.

Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.