Kommunalwahl 2026 – Wichtige Informationen zur Briefwahl: mehr Infos hier
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Die Träger von Jugendfreizeiteinrichtungen können neben Gemeinden auch Kirchen oder andere freie Träger der Jugendhilfe (z. B. Bayerisches Rotes Kreuz, örtliche Vereine) sein. Die Fachaufsicht hat in der Regel das örtliche Jugendamt.
In Jugendzentren werden in der Regel Sozialpädagogen, Sozialarbeiter, Erzieher oder andere pädagogische Fachkräfte eingesetzt.
Jugendzentren bieten Kindern und Jugendlichen unverbindliche Treffmöglichkeiten (z.T. mit Spielmöglichkeiten wie z.B. Tischtennis, Billard) sowie Programme (z.B. Diskos, Ferienprogramme, Jugendfreizeiten). Sie beraten z.B. bei jugendtypischen Problemen, organisieren jugendkulturelle Veranstaltungen oder bieten Seminare und Workshops an. Oft sind einzelne Einrichtungen auf bestimmte Alters- und Zielgruppen spezialisiert.
Synonyme: Jugendclub, Jugendklub, Jugendfreizeitstätte, Jugendfreizeitheim (JFH), Kinderfreizeitheim, Jugendhaus, Jugendzentrum (JZ, JUZ, JUZE), Jugendcafé, Jugendtreff, Schülerladen, Schülerläden
Lebenslagen: Freizeitgestaltung, Jugendarbeit, Sonstige Formen der Kinderbetreuung
Autor: Super-Admin
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Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.
Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht ab 2. Februar 2026 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.
Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.