Kommunalwahl 2026 – Wichtige Informationen zur Briefwahl: mehr Infos hier

Bayern- portal

Ansprech-

partner

Kartellrechtsverstöße; Übermittlung von anonymen Hinweisen

Über das Hinweisgebersystem (BKMS) können Sie dem Bundeskartellamt Hinweise geben, insbesondere

  • zu illegalen Absprachen zwischen Wettbewerbern,
  • zu illegalen Absprachen zwischen Lieferant und Abnehmern,
  • zum Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung.

Ihre Kontaktdaten werden nicht erfasst, Sie bleiben anonym. Wenn Sie Ihren Hinweis abgegeben haben, können Sie einen geschützten persönlichen Briefkasten einrichten. Über diesen Briefkasten können Sie auch anonym mit dem Bundeskartellamt in Kontakt bleiben. Dies ist für die Bearbeitung des Vorgangs in der Regel sehr hilfreich.

Über den Postkasten

  • erhalten Sie vom Bundeskartellamt Rückmeldungen,
  • können eventuelle Fragen beantworten und
  • werden Sie über den Fortgang Ihrer Meldung informiert.

Synonyme: anonyme Hinweise, BKMS, Bonusregelung, Boykottaufruf, Bundeskartellamt, Hinweisgebersystem, illegale Absprachen, Kartellrecht, kartellrechtliche Verstöße, Kartellverbot, Kronzeugenprogramm, marktbeherrschende Stellung, Missbrauch, Preisbindung, Wettbewerber, Wettbewerbsrecht, Wettbewerbsverzerrung

Lebenslagen: Beschwerden und Petitionen, Kartellrechtliche Besonderheiten

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Das Online-Portal des Bundeskartellamtes bietet Ihnen die Möglichkeit, eine anonyme Meldung mit Hinweisen zu kartellrechtlichen Verstößen abzugeben. Hier können Sie auch erfahren, was mit Ihrem Hinweis passiert ist und ob es noch Rückfragen gibt.

Anonymes Hinweisgebersystem des Bundeskartellamtes (deutsch und englisch)

Rechtsgrundlagen:

Fristen:

keine

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Leider wurden keine Beiträge gefunden

Synonyme:

anonyme HinweiseBKMSBonusregelungBoykottaufrufBundeskartellamtHinweisgebersystemillegale AbsprachenKartellrechtkartellrechtliche VerstößeKartellverbotKronzeugenprogrammmarktbeherrschende StellungMissbrauchPreisbindungWettbewerberWettbewerbsrechtWettbewerbsverzerrung

Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.

Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht zur Verfügung.
Wegen eines Fehlers auf den vom Landratsamt zur Verfügung gestellten Stimmzetteln für die Landratswahl müssen alle bereits vorbereiteten Briefwahlunterlagen korrigiert werden. Die neuen Stimmzettel werden am Montag geliefert.
Der Versand und die Ausgabe im Rathaus beginnen daher voraussichtlich erst am Dienstag, 17. Februar.

Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.