Hinweis zur Beantragung von Passdokumenten: mehr Infos hier
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Über das Hinweisgebersystem (BKMS) können Sie dem Bundeskartellamt Hinweise geben, insbesondere
Ihre Kontaktdaten werden nicht erfasst, Sie bleiben anonym. Wenn Sie Ihren Hinweis abgegeben haben, können Sie einen geschützten persönlichen Briefkasten einrichten. Über diesen Briefkasten können Sie auch anonym mit dem Bundeskartellamt in Kontakt bleiben. Dies ist für die Bearbeitung des Vorgangs in der Regel sehr hilfreich.
Über den Postkasten
Synonyme: anonyme Hinweise, BKMS, Bonusregelung, Boykottaufruf, Bundeskartellamt, Hinweisgebersystem, illegale Absprachen, Kartellrecht, kartellrechtliche Verstöße, Kartellverbot, Kronzeugenprogramm, marktbeherrschende Stellung, Missbrauch, Preisbindung, Wettbewerber, Wettbewerbsrecht, Wettbewerbsverzerrung
Lebenslagen: Beschwerden und Petitionen, Kartellrechtliche Besonderheiten
Autor: Super-Admin
Das Online-Portal des Bundeskartellamtes bietet Ihnen die Möglichkeit, eine anonyme Meldung mit Hinweisen zu kartellrechtlichen Verstößen abzugeben. Hier können Sie auch erfahren, was mit Ihrem Hinweis passiert ist und ob es noch Rückfragen gibt.
keine
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.