Voraussetzungen für die Beantragung von Personalausweisen: mehr Infos hier
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Eingaben und Beschwerden sind formlose Nachrichten, die Sie per
an das Bundeskartellamt übermitteln.
Das Bundeskartellamt prüft Ihre Eingabe oder Beschwerde und leitet unter Umständen ein kartellrechtliches Ermittlungsverfahren ein.
Sie haben keinen Rechtsanspruch auf Einleitung eines Verfahrens.
Wichtiger Hinweis:
Wenn Sie über Insiderinformationen oder streng vertrauliche Dokumente verfügen, die zur Aufdeckung von
führen könnten, können Sie dafür das anonyme Hinweisgebersystem (BKMS) des Bundeskartellamts nutzen (Anonyme Hinweise Entgegennahme).
Synonyme: Bundeskartellamt, illegale Absprachen, Kartell, Kartellrecht, kartellrechtliche Verstöße, marktbeherrschende Unternehmen, Missbrauch, unlauterer Wettbewerb, Wettbewerbsbeschränkung, Wettbewerbsrecht, Wettbewerbsverstoß
Lebenslagen: Beschwerden und Petitionen, Kartellrechtliche Besonderheiten
Autor: Super-Admin
Sie können Hinweise auf Kartellrechtsverstöße online übermitteln.
Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.