Kommunalwahl 2026 – Wichtige Informationen zur Briefwahl: mehr Infos hier
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Ziel der Förderung ist es, neugewonnene wissenschaftliche Erkenntnisse weiter zu vermitteln und zur Weiterentwicklung der pädagogischen Arbeit in den bayerischen Kindertageseinrichtungen beizutragen.
Förderfähig sind Fortbildungsmaßnahmen, die für die pädagogische Arbeit und den Betrieb einer Kindertageseinrichtung von Bedeutung sind und insbesondere die Umsetzung des Bayerischen Bildungs- und Erziehungsplans, einschließlich der Handreichung „Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in den ersten drei Lebensjahren“, der Bayerischen Leitlinien für die Bildung und Erziehung von Kindern bis zum Ende der Grundschulzeit und die Umsetzung der vom Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales vorgegebenen Schwerpunktthemen unterstützen.
Antragsberechtigt sind die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege und die Bayerische Verwaltungsschule als Anbieter für die öffentliche Wohlfahrtspflege. Darüber hinaus sind Fortbildungsträger antragsberechtigt, die ein vergleichbares Fortbildungsangebot wie die hier bereits genannten Antragsberechtigten nachweisen. Zur Prüfung der Vergleichbarkeit des Fortbildungsangebots werden folgende Kriterien herangezogen:
Ein wesentliches Mittel der Qualitätssicherung ist unter anderem eine dauerhafte Beteiligung und Zusammenarbeit im Forum Fortbildung am Staatsinstitut für Frühpädagogik und Medienkompetenz (IFP). Die Feststellung der Vergleichbarkeit des Fortbildungsangebots trifft die Regierung von Mittelfranken im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales.
Die staatliche Zuwendung wird im Rahmen einer Projektförderung als Festbetragsfinanzierung gewährt. Es erfolgt eine Pauschalförderung nach einem festgelegten Verfahren.
Synonyme:
Lebenslagen: Aus- und Fortbildung, Betriebliche Fortbildung, Weiterbildung
Autor: Super-Admin
vom 27. November 2015, Az. II3/6511-1/284
Unmittelbare Klageerhebung ohne Widerspruchsverfahren (Art. 15 Abs. 2 AGVwGO)
Klageverfahren
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Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.
Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht zur Verfügung.
Wegen eines Fehlers auf den vom Landratsamt zur Verfügung gestellten Stimmzetteln für die Landratswahl müssen alle bereits vorbereiteten Briefwahlunterlagen korrigiert werden. Die neuen Stimmzettel werden am Montag geliefert.
Der Versand und die Ausgabe im Rathaus beginnen daher voraussichtlich erst am Dienstag, 17. Februar.
Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.