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Klassenfahrt zu einer bayerischen KZ-Gedenkstätte; Beantragung einer Förderung

Die Bayerische Landeszentrale für politische Bildunsgarbeit fördert auf Grund eines Beschlusses des Bayerischen Landtags Klassenfahrten zur bayerischen KZ-Gedenkstätte Dachau / KZ-Gedenkstätte Flossenbürg und zum Deutsch-Deutschen Museum Mödlareuth.

Die Höhe beträgt je angefangene 60 teilnehmende Schülerinnen und Schüler 3,00 EUR pro Entfernungskilometer, jedoch maximal die tatsächlich entstandenen Fahrtkosten. Erstattungen von anderen öffentlichen Stellen sind dabei zu berücksichtigen.

Beim Besuch der Gedenkstätten Dachau und Flossenbürg erfolgt die Erstattung der Fahrtkosten dabei nach Maßgabe der Entfernungskilometer zur örtlich näherliegenden Gedenkstätte. Dies gilt nicht bei mehrtägigen Veranstaltungen des Jugendgästehauses Dachau.

Bei Mehrtagesfahrten, z. B. im Rahmen von Schullandheimaufenthalten oder Klassenfahrten wird nur die Entfernung vom Aufenthaltsort zur jeweiligen Gedenkstätte bzw. zum Museum Mödlareuth berücksichtigt. Dies gilt nicht bei

  • Klassenfahrten nach Berlin
  • mehrtägigen Fahrten mit schwerpunktmäßig zeitgeschichtlich ausgerichtetem Programm
  • Ein- oder Zweitagesfahrten zum Deutsch-Deutschen Museum Mödlareuth, wenn damit der Besuch der KZ-Gedenkstätte Flossenbürg verbunden wird. In diesem Fall wird als Grundlage für die Erstattung die Entfernung Schulort – Flossenbürg – Mödlareuth bzw. Schulort – Mödlareuth – Flossenbürg herangezogen.

Synonyme:

Lebenslagen: Förderprogramme

Autor: Super-Admin

Rechtsgrundlagen:

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 20. April 2015, Az. LZ-B3033/1/15

Besuch von Gedenkstätten ehemaliger Konzentrationslager sowie des Deutsch-Deutschen Museums in Mödlareuth durch Schulklassen

Verwandte Leistungen:

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.

Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht zur Verfügung.
Wegen eines Fehlers auf den vom Landratsamt zur Verfügung gestellten Stimmzetteln für die Landratswahl müssen alle bereits vorbereiteten Briefwahlunterlagen korrigiert werden. Die neuen Stimmzettel werden am Montag geliefert.
Der Versand und die Ausgabe im Rathaus beginnen daher voraussichtlich erst am Dienstag, 17. Februar.

Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.