Kommunalwahl 2026 – Stichwahl Bürgermeister/Bürgermeisterin: Antrag Briefwahl
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Bei einem außergewöhnlichen Verschleiß an Kleidung und Wäsche, der durch das Tragen und Benutzen von Hilfsmitteln infolge eines anerkannten Arbeits- oder Wegeunfalls oder einer anerkannten Berufskrankheit verursacht wird, zahlt Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse eine Entschädigung.
Sie erhalten die Entschädigung als monatlichen Pauschalbetrag. Dabei handelt es sich um einen Mindestbetrag, für den Sie keine Belege (zum Beispiel Rechnungen) einreichen müssen. Ein Antrag ist nicht nötig. Ihr Unfallversicherungsträger prüft Ihren Anspruch von Amts wegen, also ohne, dass Sie etwas tun müssen.
Sollten Sie höhere Kosten haben, als der Pauschbetrag abdeckt, können Sie entsprechende Belege ohne Antrag bei Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse einreichen.
Die Höhe der Entschädigung ist gesetzlich geregelt. Die monatlichen Pauschalbeträge werden jährlich zum 01.07. durch das Gesetz zur Anpassung der Leistungen des Bundesversorgungsgesetzes neu bestimmt.
Synonyme: Amputation, Arbeitsunfall, Berufsgenossenschaft, Berufskrankheit, Entschädigung, gesetzliche Unfallversicherung, Hilfsmittel, Kleider, Orthese, Unfallkasse, Unfallversicherungsträger öffentlicher Hand, Verordnung, Verschleiß, Versorgung, Wäsche, Wegeunfall
Lebenslagen: Erleichterungen und Hilfen für behinderte Menschen, Finanzielle und sonstige Hilfen, Unfall
Autor: Super-Admin
Sie können online eine Mitteilung an Ihren Unfallversicherungsträger über das Serviceportal der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung übermitteln.
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