Kommunalwahl 2026 – Wichtige Informationen zur Briefwahl: mehr Infos hier
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Für den Betrieb auf öffentlichen Straßen sind für folgende Kraftfahrzeuge lediglich eine Betriebserlaubnis und ein Versicherungskennzeichen erforderlich:
Durch das Versicherungskennzeichen wird nachgewiesen, dass für das jeweilige Kraftfahrzeug im entsprechenden Versicherungsjahr eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung besteht.
Das Versicherungskennzeichen wird von den Kraftfahrtversicherern direkt ausgegeben. Es gilt für ein Versicherungsjahr vom 01. März bis zum Ablauf des Februars des Folgejahrs.
Das Versicherungskennzeichen besteht aus einem Schild mit einer eindeutigen Erkennungsnummer, dem Verkehrsjahr und dem Zeichen des zuständigen Verbandes der Kraftfahrtversicherer. Ist kein Verband zuständig, trägt das Schild das Zeichen des Versicherers.
Synonyme:
Lebenslagen: Rund um das Kennzeichen
Autor: Super-Admin
Das Versicherungskennzeichen und die Bescheinigung verlieren ihre Gültigkeit mit Ablauf des Verkehrsjahres.
Der Fahrzeugführer hat die Bescheinigung über das Versicherungskennzeichen mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.
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Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.
Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht ab 2. Februar 2026 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.
Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.