Voraussetzungen für die Beantragung von Personalausweisen: mehr Infos hier
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Sie können als Begleitperson stationär mitaufgenommen werden, wenn ein Mensch mit Behinderung stationär im Krankenhaus behandelt wird. Sie übernachten dann zum Beispiel mit im oder in der Nähe des Krankenhauses und erhalten auch Ihre Mahlzeiten dort. Für die Dauer der Begleitung können Sie als gesetzlich versicherte Person unter bestimmten Voraussetzungen Krankengeld erhalten, wenn Sie durch die stationäre Mitaufnahme einen Verdienstausfall haben.
Das Krankenhaus entscheidet darüber, ob eine Begleitperson medizinisch notwendig ist.
Sowohl Sie als auch die zu begleitende Person müssen gesetzlich krankenversichert sein.
Daneben müssen bei der zu begleitenden Person mit Behinderung folgende Voraussetzungen vorliegen:
Als Begleitpersonen eines Menschen mit Behinderung haben Sie zusätzlich folgende Voraussetzungen zu erfüllen, damit die Krankenkasse Krankengeld zahlen kann:
Den Antrag auf Krankengeld als Begleitperson stellen Sie bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse.
Das Krankengeld erhalten Sie für die gesamte Dauer der stationären Mitaufnahme. Der Mitaufnahme steht auch eine ganztägige Begleitung gleich. Eine ganztägige Begleitung liegt vor, wenn die Zeit Ihrer Anwesenheit im Krankenhaus zusammen mit den Zeiten Ihrer Anreise und Abreise mindestens 8 Stunden beträgt.
Arbeitnehmende: In der Regel erstattet die gesetzliche Krankenkasse Ihnen als Begleitperson 70 Prozent Ihres Bruttoarbeitsentgelts, maximal jedoch 90 Prozent Ihres Nettoarbeitsentgelts.
Hauptberuflich Selbstständige: Die Höhe Ihres Krankengeldes beträgt 70 Prozent Ihres Arbeitseinkommens der vergangenen 12 Monate.
Synonyme: Begleitperson, Begleitung, Begleitung bei Behinderung, Begleitung im Krankenhaus, Behinderungen, Krankengeld, Mensch mit Behinderung, Mitaufnahme, Stationäre Krankenhausbehandlung, Verdienstausfall
Lebenslagen: Kranken- und Pflegeversicherung
Autor: Super-Admin
Der Kassennavigator bietet Ihnen die Möglichkeit, Krankengeld als Begleitperson zu beantragen. Die Krankenkassen treffen bei der Kommunikation mit Versicherten Maßnahmen, um die Daten der Versicherten zu schützen. Aus diesem Grund unterscheiden sich die Verfahren zur Authentifizierung in den Online-Portalen der Krankenkassen.
Es gibt keine Frist.
Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.