Bayern- portal

Ansprech-

partner

Krankenhausversorgung; Sicherstellung

Die Landkreise und kreisfreien Städte haben den Sicherstellungsauftrag für die Krankenhausversorgung ihrer Bürgerinnen und Bürger. Sie müssen dafür sorgen, dass Krankenhäuser für ihre Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung stehen.

Findet sich kein anderer Träger, müssen sie selbst das Krankenhaus betreiben.

Synonyme:

Lebenslagen: Allgemeines, Bauen, Gesundheitsversorgung

Autor: Super-Admin

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Die Verwaltung ist am 20. Juni und am 26. Juni geschlossen.