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Künstlersozialabgabe; Mitteilung bei Änderung des Unternehmenszwecks

Die Künstlersozialkasse stellt die Abgabepflicht für Ihr Unternehmen unter anderem auf der Grundlage Ihres Tätigkeitsfeldes fest.

Wenn sich das Tätigkeitsfeld Ihres Unternehmens ändert, muss die Künstlersozialkasse prüfen, ob sich diese Änderung auf Ihre Abgabepflicht auswirkt.

Synonyme: Abgabegrund, Aktivität, ändern, Änderung, Änderungsmeldung, Geschäftsbereich, Korrekturmeldung, korrigieren, KSA, KSK, Künstlersozialabgabe, Künstlersozialkasse, Künstlersozialversicherung, Tätigkeiten, Tätigkeitsbereich, Tätigkeitsfeld, Unternehmensgegenstand, Unternehmensinhalt, Unternehmenszweck

Lebenslagen: Kranken- und Pflegeversicherung

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen.

Der Künstlersozialkasse eine Änderung der Tätigkeiten des Unternehmens online mitteilen

Fristen:

Es gibt keine Frist.

Rechtsbehelf:

  • Widerspruch

Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid der Künstlersozialkasse entnehmen.

Verwandte Leistungen:

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Synonyme:

AbgabegrundAktivitätändernÄnderungÄnderungsmeldungGeschäftsbereichKorrekturmeldungkorrigierenKSAKSKKünstlersozialabgabeKünstlersozialkasseKünstlersozialversicherungTätigkeitenTätigkeitsbereichTätigkeitsfeldUnternehmensgegenstandUnternehmensinhaltUnternehmenszweck

Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.