Kommunalwahl 2026 – Wichtige Informationen zur Briefwahl: mehr Infos hier

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Künstlersozialkasse; Erhalt eines Ruhensbescheids bei Nichtzahlung der Beiträge

Sie sind verpflichtet, Ihre monatlichen Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung – also die Sozialversicherungsbeiträge – pünktlich und vollständig an die Künstlersozialkasse (KSK) zu zahlen.

Wenn Sie Ihre Beiträge nicht pünktlich und vollständig zahlen, kann es dazu kommen, dass die Leistungen der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung ruhen. In diesem Fall müssen Sie fast alle ärztlichen Behandlungen selbst zahlen. Es gibt nur wenige Ausnahmen.

Synonyme: ausgesetzte Leistung, Beitragsrückstand, Gesetzliche Krankenversicherung, Krankenkasse, Krankenversicherung, KSK, Künstlersozialkasse, Pflegekasse, Pflegeversicherung, ruhender Leistungsanspruch, soziale Pflegeversicherung, Zahlungsrückstand

Lebenslagen: Kranken- und Pflegeversicherung

Autor: Super-Admin

Fristen:

Sie müssen die Beiträge nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz immer bis zum 5. Tag des Folgemonats zahlen.

Rechtsbehelf:

  • Widerspruch
    Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid entnehmen.

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Leider wurden keine Beiträge gefunden

Synonyme:

ausgesetzte LeistungBeitragsrückstandGesetzliche KrankenversicherungKrankenkasseKrankenversicherungKSKKünstlersozialkassePflegekassePflegeversicherungruhender Leistungsanspruchsoziale PflegeversicherungZahlungsrückstand

Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.

Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht ab 2. Februar 2026 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.

Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.