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Mit der Zuwendung soll psychisch Kranken eine Teilnahme an den Abläufen des normalen Lebens erleichtert und Vorurteile abgebaut werden.
Gefördert werden Aufwendungen, die den Laienhelfern im Zusammenhang mit der Betreuung psychisch Kranker entstehen.
Antragsberechtigt sind grundsätzlich die Verbände der freien Wohlfahrtspflege und die ihnen angeschlossenen Organisationen.
Je Laienhelfer wird eine Kostenpauschale gewährt.
Der Zuschuss wird als Festbetragsfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung gewährt. Die Kostenpauschale wird als Zuschuss gewährt und beträgt je Laienhelfer bis zu 155 Euro pro Jahr. Der Zuschuss verringert sich um je ein Zwölftel pro vollen Monat, den die Laienhelferin oder der Laienhelfer nicht tätig war.
Synonyme: Beratung und Hilfe für psychisch Kranke, Bürgerhelfer, Laienhilfe
Lebenslagen: Betreuung, Ehrenamt und Bürgerschaftliches Engagement, Finanzielle und sonstige Hilfen, Förderungen auf Landesebene
Autor: Super-Admin
BayRS IV S. 664; BayRS 630-1-F
BayRS IV S. 664; BayRS 630-1-F
(Fortbildung- und Laienhelfer-FöR) vom 07.01.2021, Az. 27h-G8096-2020/75-29 und II4/6438.01-1/6 (BayMBl. Nr. 41, 96), Änderung durch Bekanntmachung vom 29.04.2025 (BayMBl. Nr. 206)“
Anträge für das laufende Jahr sind bis zum 1. März des laufenden Jahres zu stellen.
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