Kommunalwahl 2026 – Wichtige Informationen zur Briefwahl: mehr Infos hier
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Seit der Anhebung der Altersgrenzen treten Lehrkräfte an öffentlichen Schulen ab dem Geburtsjahr 1964 grundsätzlich mit Ablauf des Schulhalbjahres bzw. Schuljahres in den Ruhestand, in dem sie das 67. Lebensjahr vollenden. Für die Geburtenjahrgänge 1947 bis 1963 wird die Altersgrenze schrittweise vom 65. auf das 67. Lebensjahr angehoben.
Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, auf Antrag nach Vollendung des 64. Lebensjahres (ohne Schwerbehinderung), bzw. nach Vollendung des 60. Lebensjahres (bei Schwerbehinderung), in den Ruhestand versetzt zu werden. Für Lehrkräfte an Grund-, Mittel- und Förderschulen sowie Schulen für Kranke besteht diese Möglichkeit bis auf Weiteres grundsätzlich erst nach Vollendung des 65. Lebensjahres (ohne Schwerbehinderung).
Wenn die Fortführung der Dienstgeschäfte im dienstlichen Interesse liegt, kann der Eintritt in den Ruhestand auf Antrag über die gesetzlich festgesetzte Altersgrenze für eine bestimmte Frist, die jeweils ein Jahr nicht übersteigen darf, höchstens jedoch um insgesamt drei Jahre, hinausgeschoben werden.
Synonyme:
Lebenslagen: Dienstrechtliche Rahmenbedingungen, Personalmanagement
Autor: Super-Admin
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Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.
Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht ab 2. Februar 2026 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.
Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.