Voraussetzungen für die Beantragung von Personalausweisen: mehr Infos hier
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Der Erwerb einer Erlaubnis zum Führen von Luftfahrzeugen erfordert eine theoretische und praktische Ausbildung. Die Ausbildung kann nur bei einer genehmigten oder erklärten Ausbildungsorganisation (Flugschule) durchgeführt werden und vermittelt Kenntnisse und praktische Fertigkeiten in Luftrecht, menschliches Leistungsvermögen, Meteorologie, Kommunikation, Grundlagen des Fliegens, Betriebsverfahren, Flugleistung und Flugplanung, allgemeine Luftfahrzeugkunde sowie Navigation. Erst nach bestandener theoretischer und praktischer Prüfung bei dem zuständigen Luftamt wird die Erlaubnis erteilt.
Die Erlaubnisse für Verkehrsluftfahrzeugführer und Berufsluftfahrzeugführer sowie die Erlaubnisse für Luftsportgeräte (Ultraleichtflugzeuge, Hängegleiter, Gleitsegel und Fallschirmspringer) fallen nicht in die Zuständigkeit der Luftämter. Hier sind folgende Stellen zuständig:
Synonyme:
Lebenslagen: Sonstige Ausweise
Autor: Super-Admin
Sie können die Neuausstellung der Pilotenlizenz online beantragen.
Fassung vom 22.06.2020
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.