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Luftfahrzeugrolle; Beantragung einer Löschungsbescheinigung

Eine Löschungsbescheinigung bestätigt, dass der Eintrag eines Luftfahrzeugs aus der Luftfahrzeugrolle gestrichen ist.

Eine Nichteintragungsbescheinigung für ein nicht zugelassenes Luftfahrzeug bestätigt, dass ein Luftfahrzeug nicht in der Luftfahrzeugrolle enthalten ist. Diese Bescheinigung gilt für fabrikneue oder nur mit Permit to Fly (PtF) betriebene Luftfahrzeuge.

Beide Bescheinigungen müssen Sie beim Luftfahrt-Bundesamt beantragen. Sie müssen Ihren Antrag begründen und darin Angaben zum betroffenen Luftfahrzeug machen.

Synonyme: Beantragung, Bescheinigung, Löschung, Löschungsbescheinigung, Luftfahrt, Luftfahrzeug, Luftfahrzeugregister, Luftfahrzeugrolle, Nichteintragung, Nichteintragungsbescheinigung, Verkehrszulassung

Lebenslagen: Freizeitgestaltung, Weitere Register, Rollen und Verzeichnisse

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen.

Löschungs-, beziehungsweise Nichteintragungsbescheinigung aus der Luftfahrzeugrolle online beantragen

Rechtsgrundlagen:

Fristen:

Es gibt keine Frist.

Rechtsbehelf:

  • Widerspruch

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

BeantragungBescheinigungLöschungLöschungsbescheinigungLuftfahrtLuftfahrzeugLuftfahrzeugregisterLuftfahrzeugrolleNichteintragungNichteintragungsbescheinigungVerkehrszulassung

Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.