Voraussetzungen für die Beantragung von Personalausweisen: mehr Infos hier
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Als Eigentümerin oder Eigentümer sowie als Halterin oder Halter eines zugelassenen Luftfahrzeuges müssen Sie Änderungen, die das Luftfahrzeug betreffen, dem Luftfahrt-Bundesamt (LBA) melden.
Folgende Änderungen müssen Sie dem LBA melden:
In einigen Fällen müssen Sie die Originalunterlagen postalisch an das LBA schicken:
Unter diesen Voraussetzungen müssen Sie die Registrierung oder Änderung der Registrierung eines ELT-Notsender-Codes beantragen:
Wenn Sie bereits ein Lärmschutzzeugnis haben und sich die Lärmwerte des Luftfahrzeugs geändert haben, müssen Sie ein neues Lärmschutzzeugnis beantragen.
Das LBA stellt Ihnen unter Umständen einen neuen beziehungsweise geänderten Eintragungsschein sowie gegebenenfalls ein neues Lufttüchtigkeitszeugnis aus.
Synonyme: Änderung der Anteilsverteilung, Änderungen, Änderungen am Luftfahrzeug, Änderungen Mitteilung, Änderung Haftpflichtversicherung, Anschriftenänderung, Anschriftenwechsel, Anschriftenwechsel des Eigentümers, Anschriftenwechsel des Halters, Anteilsverteilung, Eigentümer, Eigentümeränderung, Eigentümerwechsel, Eigentumswechsel, Halter, Halterwechsel, Luftfahrt, Luftfahrzeug, Mitteilen, Mitteilung, Standortänderung, Standortänderungen, Technische Mängel, Zugelassenes Luftfahrzeug
Lebenslagen: Freizeitgestaltung
Autor: Super-Admin
Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen.
Es gibt keine Frist.
Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.