Voraussetzungen für die Beantragung von Personalausweisen: mehr Infos hier
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Im Luftsportgeräteverzeichnis werden die Daten aller im Inland zugelassenen Ultraleichtflugsportgeräte (UL) gespeichert. ULs sind:
Wenn Sie ein zulassungspflichtiges Gebrauchtgerät erwerben, müssen Sie dies bei Ihrem Luftsportverband melden.
Anders als bei Neugeräten, müssen Sie ein bereits zugelassenes Gebrauchtgerät nicht nochmal registrieren lassen, sondern nur die Änderungen im Luftsportgeräteverzeichnis beantragen.
Ebenso müssen Sie mitteilen, wenn sich Ihre persönlichen Angaben wie Wohnsitz und Name ändern.
Das Luftsportgerät wird dann auf Ihren Besitz umgeschrieben und der Eintrag im Luftsportgeräteverzeichnis geändert.
Zu den Ultraleichtflugsportgeräten mit Zulassungspflicht zählen Dreiachser, Trikes, Tragschrauber und Motorschirm-Trike mit einer Leermasse über 120 Kilogramm.
Gespeichert werden personenbezogene Daten wie Name und Adresse der Besitzerin oder des Besitzers sowie technische Daten, zum Beispiel:
Unter besonderen Umständen können deutsche Behörden auf Ihre Daten zugreifen. Das gilt:
Die Eintragungsbescheinigung müssen Sie bei Betrieb Ihres Luftfahrzeugs mitführen.
Synonyme: Änderungsmitteilung, Dreiachser, Eigentumswechsel, Halterwechsle, Kennzeichen, Luftfahrzeugregister, Luftfahrzeugverzeichnis, Luftsportgeräte, Motorschirm-Trike, Tragschrauber, Trikes, UL, Ultraleichte Tragschrauber, Ultraleichtfluggeräte über 120 kg, Ultraleichtflugzeuge, Ultraleichthubschrauber
Lebenslagen: Freizeitgestaltung
Autor: Super-Admin
Es gibt keine Frist.
Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.