Kommunalwahl 2026 – Wichtige Informationen zur Briefwahl: mehr Infos hier
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Nach dem Grundsatz "Reha vor Rente" könne Sie medizinische Rehabilitationsleistungen bei der Landwirtschaftlichen Alterskasse (LAK) beantragen. Diese Leistungen können Sie unter anderem bei chronischen Erkrankungen oder nach Operationen in Anspruch nehmen.
Die Rehabilitationsleistungen sollen Ihnen ermöglichen, Ihren Beruf wieder selbstbestimmt, gleichberechtigt und eigenverantwortlich auszuführen und wieder aktiv am Leben teilhaben zu können. Durch die Rehabilitationsmaßnahme soll Ihre Gesundheit verbessert oder eine Verschlechterung vermieden werden. Dies gilt insbesondere, wenn Ihre Erwerbsfähigkeit aufgrund von Krankheit oder Behinderung erheblich gefährdet oder bereits gemindert ist.
Wenn Sie bereits gemindert erwerbsfähig sind, zielt die medizinische Rehabilitation auf Ihre dauerhafte Wiedereingliederung in das Erwerbsleben ab.
Sie haben die Möglichkeit, Ihre medizinische Rehabilitation entweder ambulant oder stationär in Anspruch zu nehmen.
Auch wenn Sie bereits eine Erwerbsminderungsrente beziehen, können Sie Leistungen zur medizinischen Reha in Betracht ziehen, wenn dadurch Ihre Erwerbsfähigkeit voraussichtlich wiederhergestellt werden kann.
Sie können eine Befreiung von der Zuzahlung beantragen, wenn Sie der Eigenanteil aufgrund Ihrer Einkommensverhältnisse unzumutbar belasten würde.
Synonyme: AHB, ambulante Rehabilitation, Anschlussheilbehandlung, Anschlussrehabilitation, Kur, LAK, Landwirtschaftlichen Alterskasse, landwirtschaftliche Unternehmer, landwirtschaftliche Unternehmerin, Rehabilitationsleistungen, Reha vor Rente, Sozialversicherung, stationäre Rehabilitation, SVLFG, Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit
Lebenslagen: Kranken- und Pflegeversicherung
Autor: Super-Admin
Das Versichertenportal der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) bietet Ihnen die Möglichkeit, online einen Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation der Landwirtschaftlichen Krankenkasse (LAK) zu stellen.
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Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.
Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht ab 2. Februar 2026 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.
Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.