Kommunalwahl 2026 – Wichtige Informationen zur Briefwahl: mehr Infos hier
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Sofern Sie als „Nachsuchenführer“, “Schweißhundeführer“ oder „Nachsuchengespann“ in einem an Bayern angrenzenden Bundesland bereits anerkannt sind, kann es bei einem Einsatz vorkommen, dass Wild über die Landesgrenze wechselt und die Nachsuche in Bayern weitergeführt werden soll. Hierzu braucht es vorab eine generelle Genehmigung der Weiterführung einer Nachsuche nach Bayern.
Wechselt verletztes Wild in ein Nachbarrevier, gelten (ohne Vereinbarung zwischen den Revierinhabern) die in Art. 37 Bayerisches Jagdgesetz (BayJG) vorgesehenen Wildfolgeregelungen, die das Fortführen der Nachsuche verzögern oder erschweren können.
Um Tierleid möglichst zu verhindern, können hierzu vom Revierinhaber beauftragte, in Bayern behördlich anerkannte Nachsuchengespanne Reviergrenzen ohne Zustimmung des Nachbarrevierinhabers überschreiten und im Rahmen der Nachsuche das Wild erlösen.
„Nachsuchengespanne“, „Schweißhundeführer“ oder „Nachsuchenführer“ dürfen auch in anderen Bundesländern nach ähnlichen Regeln Nachsuchen revierübergreifend durchführen, wenn sie dort anerkannt sind. Sofern diese auch nahe der bayerischen Landesgrenze tätig werden, kann es passieren, dass nachgesuchtes Wild über die Landesgrenze in ein bayerisches Revier wechselt und dort nachgesucht werden muss.
Um für diese zahlenmäßig überschaubaren Fälle sich nicht im turnusmäßigen Anerkennungsverfahren bewerben zu müssen, ist vorgesehen, dass in einem benachbarten Bundesland nach dessen Vorschriften anerkannte Nachsuchengespanne eine widerrufliche Genehmigung erhalten können. Diese Genehmigung berechtigt die Nachsuchenführer, in ihrem Bundesland begonnene Nachsuchen in Bayern weiterführen zu können. In diesen Fällen haben Sie für die in Bayern liegenden Reviere dieselben Befugnisse und Pflichten wie die regulär in Bayern anerkannten Nachsuchengespanne.
Die Genehmigung erteilen die höheren Jagdbehörden (Regierungen).
Örtlich zuständig für Ihren Antrag ist die Regierung, in deren Zuständigkeitsgebiet voraussichtlich am häufigsten ein Grenzübertritt stattfinden soll.
Hinweis: Die erteilte Genehmigung gilt für alle Grenzübertritte nach Bayern.
Synonyme:
Lebenslagen: Jagd
Autor: Super-Admin
keine
Gegen die Entscheidung der Behörde kann innerhalb einer Frist von einem Monat ab Zugang Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht erhoben werden.
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Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.
Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht zur Verfügung.
Wegen eines Fehlers auf den vom Landratsamt zur Verfügung gestellten Stimmzetteln für die Landratswahl müssen alle bereits vorbereiteten Briefwahlunterlagen korrigiert werden. Die neuen Stimmzettel werden am Montag geliefert.
Der Versand und die Ausgabe im Rathaus beginnen daher voraussichtlich erst am Dienstag, 17. Februar.
Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.