Kommunalwahl 2026 – Wichtige Informationen zur Briefwahl: mehr Infos hier
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Die meisten Kinder kommen gesund zur Welt und bleiben es auch. Es gibt jedoch seltene angeborene Erkrankungen, die bei Neugeborenen noch nicht durch äußere Zeichen erkennbar sind. Unbehandelt können diese Erkrankungen zu Organschäden, geistigen und körperlichen Behinderungen oder gar zum Tod führen. Werden sie jedoch frühzeitig erkannt und behandelt, können diese Folgen in den meisten Fällen vermieden oder zumindest gemindert werden. Für das Screening werden am 2. bis 3. Lebenstag einige Tropfen Blut (aus der Ferse oder Vene) des Kindes auf eine Filterpapier-Testkarte getropft und in ein Screeninglabor zur Untersuchung gesandt.
Außerdem wird in den ersten Lebenstagen ein Hörscreening auf angeborene Hörstörungen sowie ein Screening auf schwere angeborene Herzfehler mittels einer Bestimmung des Sauerstoffgehalts im Blut über einen Lichtsensor („Pulsoxymetrie“) durchgeführt.
Falls sich bei dem Kind der Verdacht auf eine der Erkrankungen ergibt, werden die Eltern sofort verständigt, weitere Kontrollen veranlasst und wenn nötig die Behandlung eingeleitet.
An dem Programm beteiligen sich die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte, die Hebammen, die Geburts- und Kinderkliniken, die Universitäten und großen Stoffwechselzentren, die Krankenkassen und der öffentliche Gesundheitsdienst. Letzterer stellt die Vollständigkeit der Programme sicher, unterstützt die Organisation notwendiger Kontrolluntersuchungen und ggf. die rasche Einleitung der Behandlung des betroffenen Kindes.
Alle Eltern erhalten zur Geburt ihres Kindes ausführliche schriftliche Informationen über das Untersuchungsprogramm. Vor dem Neugeborenen-Screening werden die Eltern durch einen Arzt aufgeklärt.
Synonyme: Kontrolluntersuchungen, Neugeborenenscreening, Neugeborenen Screening, Screeningzentrum, Vorsorgeuntersuchungen
Lebenslagen: Nach der Geburt, Vorsorge
Autor: Super-Admin
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Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.
Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht zur Verfügung.
Wegen eines Fehlers auf den vom Landratsamt zur Verfügung gestellten Stimmzetteln für die Landratswahl müssen alle bereits vorbereiteten Briefwahlunterlagen korrigiert werden. Die neuen Stimmzettel werden am Montag geliefert.
Der Versand und die Ausgabe im Rathaus beginnen daher voraussichtlich erst am Dienstag, 17. Februar.
Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.