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Nicht-elektronische Geräte, die Radon am Arbeitsplatz messen; Teilnahme an Eignungsprüfung

Wenn Sie Geräte für die nach Strahlenschutzrecht vorgeschriebenen Messungen der Radon-Aktivitätskonzentration oder -Exposition an Arbeitsplätzen als anerkannte Stelle oder behördlich bestimmte Messstelle bereitstellen und die Messungen auswerten, müssen Sie regelmäßig an Eignungsprüfungen des Bundesamts für Strahlenschutz (BfS) für nicht-elektronische Radonmessgeräte teilnehmen.

Die Eignungsprüfungen werden auf Basis der Vergleichsprüfungen nicht-elektronischer Radonmessgeräte sowie in Kombination mit Kalibrierexpositionen angeboten. An Kalibrierexpositionen nehmen diejenigen anerkannte Stellen teil, die kein eigenes Messlabor betreiben und deren Messlabor bereits regelmäßig an der Vergleichsprüfung teilnimmt.

Wenn Ihre Institution an einer Eignungsprüfung teilnimmt, senden Sie ein Set von nicht-elektronischen Radonmessgeräten an das BfS. Gegebenenfalls werden Sie vorab aufgefordert, jedes Messgerät mit einem individuellen Identifikationscode zu kennzeichnen, den Sie vom BfS erhalten.

Die Expositionen der Messgeräte erfolgen im Radon-Kalibrierlaboratorium des BfS. Nach der Auswertung der Geräte senden Sie die Ergebnisse an das BfS und erhalten einen individuellen Bericht. Das BfS ist verpflichtet, die im Zuge der Eignungsprüfungen erhaltenen beziehungsweise ermittelten Daten vertraulich zu behandeln. Ergebnisse werden ausschließlich in anonymisierter Form an Dritte weitergegeben.

Die Teilnahme melden Sie online über das Bundesportal oder per E-Mail an.

Synonyme: § 155 StrlSchV, § 169 StrlSchG, § 172 StrlSchV, 222Rn, Activity concentration, Aktivitätskonzentration, anerkannte Stelle, Bestimmte Messstelle, BfS, Bundesamt für Strahlenschutz, Calibration, Calibration exposure, Comparative test, Eignungsprüfung, EP, Exposition, Exposure, Federal Office for Radiation Protection, Kalibrierexposition, Kalibrierung, Maßnahmen zur Qualitätssicherung, Quality assurance measures, Radiation Protection Act, Radiation Protection Ordinance, Radon, Radon-222, Radon measurement, Radonmessung, Radonmetrologie, Radon metrology, recognized body, Rn222, Specific measuring point, Strahlenschutzgesetz, Strahlenschutzverordnung, Suitability test, Vergleichsprüfung

Lebenslagen: Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, Verbraucherschutz

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen.

Eignungsprüfung von nicht-elektronischen Geräten, die Radon am Arbeitsplatz messen, online beantragen

Rechtsgrundlagen:

Fristen:

Die Teilnahme an den Eignungsprüfungen als Maßnahme zur Qualitätssicherung ist für anerkannte Stellen, die nicht-elektronische Messgeräte einsetzen, alle 2 Jahre erforderlich.

Für behördlich bestimmte Messstellen ist die Teilnahme durch die zuständige Landesbehörde vorgegeben.

Die Vergleichsprüfung wird einmal jährlich angeboten, die Kalibrierexposition in der Regel zweimal jährlich. Die Anmeldefristen werden im Dezember des Vorjahres bekannt gegeben.

Rechtsbehelf:

Es sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

§ 155 StrlSchV§ 169 StrlSchG§ 172 StrlSchV222RnActivity concentrationAktivitätskonzentrationanerkannte StelleBestimmte MessstelleBfSBundesamt für StrahlenschutzCalibrationCalibration exposureComparative testEignungsprüfungEPExpositionExposureFederal Office for Radiation ProtectionKalibrierexpositionKalibrierungMaßnahmen zur QualitätssicherungQuality assurance measuresRadiation Protection ActRadiation Protection OrdinanceRadonRadon-222Radon measurementRadonmessungRadonmetrologieRadon metrologyrecognized bodyRn222Specific measuring pointStrahlenschutzgesetzStrahlenschutzverordnungSuitability testVergleichsprüfung

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