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Nicht-elektronische Geräte, die Radon am Arbeitsplatz messen; Teilnahme an Eignungsprüfung

Wenn Sie Geräte für die nach Strahlenschutzrecht vorgeschriebenen Messungen der Radon-Aktivitätskonzentration oder -Exposition an Arbeitsplätzen als anerkannte Stelle oder behördlich bestimmte Messstelle bereitstellen und die Messungen auswerten, müssen Sie regelmäßig an Eignungsprüfungen des Bundesamts für Strahlenschutz (BfS) für nicht-elektronische Radonmessgeräte teilnehmen.

Die Eignungsprüfungen werden auf Basis der Vergleichsprüfungen nicht-elektronischer Radonmessgeräte sowie in Kombination mit Kalibrierexpositionen angeboten. An Kalibrierexpositionen nehmen diejenigen anerkannte Stellen teil, die kein eigenes Messlabor betreiben und deren Messlabor bereits regelmäßig an der Vergleichsprüfung teilnimmt.

Wenn Ihre Institution an einer Eignungsprüfung teilnimmt, senden Sie ein Set von nicht-elektronischen Radonmessgeräten an das BfS. Gegebenenfalls werden Sie vorab aufgefordert, jedes Messgerät mit einem individuellen Identifikationscode zu kennzeichnen, den Sie vom BfS erhalten.

Die Expositionen der Messgeräte erfolgen im Radon-Kalibrierlaboratorium des BfS. Nach der Auswertung der Geräte senden Sie die Ergebnisse an das BfS und erhalten einen individuellen Bericht. Das BfS ist verpflichtet, die im Zuge der Eignungsprüfungen erhaltenen beziehungsweise ermittelten Daten vertraulich zu behandeln. Ergebnisse werden ausschließlich in anonymisierter Form an Dritte weitergegeben.

Den Antrag stellen Sie online über das Bundesportal oder per E-Mail

Synonyme: § 155 StrlSchV, § 169 StrlSchG, § 172 StrlSchV, 222Rn, Aktivitätskonzentration, anerkannte Stelle, Bestimmte Messstelle, BfS, Bundesamt für Strahlenschutz, Eignungsprüfung, EP, Exposition, Kalibrierexposition, Kalibrierung, Maßnahmen zur Qualitätssicherung, Radon, Radon-222, Radonmessung, Radonmetrologie, Rn222, Strahlenschutzgesetz, Strahlenschutzverordnung, Vergleichsprüfung

Lebenslagen: Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, Verbraucherschutz

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen.

Eignungsprüfung von nicht-elektronischen Geräten, die Radon am Arbeitsplatz messen, online beantragen

Rechtsgrundlagen:

Fristen:

Die Vergleichsprüfung wird einmal jährlich angeboten, die Kalibrierexposition in der Regel zweimal jährlich. Die Anmeldefristen werden im Dezember des Vorjahres bekannt gegeben.

Die Teilnahme an den Eignungsprüfungen als Maßnahme zur Qualitätssicherung ist für anerkannte Stellen alle 2 Jahre erforderlich.

Die Teilnahme an den Eignungsprüfungen als Maßnahme zur Qualitätssicherung ist für behördlich bestimmte Messstellen durch die zuständige Landesbehörde vorgegeben.

Rechtsbehelf:

Es sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

§ 155 StrlSchV§ 169 StrlSchG§ 172 StrlSchV222RnAktivitätskonzentrationanerkannte StelleBestimmte MessstelleBfSBundesamt für StrahlenschutzEignungsprüfungEPExpositionKalibrierexpositionKalibrierungMaßnahmen zur QualitätssicherungRadonRadon-222RadonmessungRadonmetrologieRn222StrahlenschutzgesetzStrahlenschutzverordnungVergleichsprüfung

Die Verwaltung ist am 20. Juni und am 26. Juni geschlossen.