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Die Umsatzsteuerbefreiung für Unternehmen, die Post-Universaldienste anbieten, zum Beispiel Postdienste,
Post-Universaldienstleistende bieten flächendeckend im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland mindestens eine oder alle der folgenden Dienstleistungen an:
Für eine Umsatzsteuerbefreiung müssen Sie zunächst eine Bescheinigung des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) für Post-Universaldienstleistungen in Deutschland besitzen. Anschließend können Sie die Umsatzsteuerbefreiung bei Ihrem zuständigen Finanzamt beantragen.
Synonyme: Bescheinigung, Bundeszentralamt für Steuern, BZSt, Postdienst, Post-Universaldienstleister, Post-Universaldienstleistung, Steueramt, Steuerbefreiung, Umsatzsteuerbefreiung
Lebenslagen: Erlaubnispflichtige und überwachungspflichtige Unternehmen
Autor: Super-Admin
Das BOP bietet Ihnen die Möglichkeit, Dokumente digital einzureichen, die nötig sind, um eine Bescheinigung zu erhalten.
Das BZSt-Online-Portal bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihren Antrag online zu übermitteln.
Es gibt keine Frist.
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