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Soll die Praxis eines verstorbenen Steuerberaters / einer verstorbenen Steuerberaterin oder Steuerbevollmächtigten auf eine bestimmte Person übertragen werden, die im Zeitpunkt des Todes des verstorbenen Berufsangehörigen noch nicht zur Hilfeleistung in Steuersachen befugt ist, so kann auf Antrag der Erben die zuständige Steuerberaterkammer für einen Zeitraum bis zu drei Jahren einen Steuerberater oder Steuerbevollmächtigten zum Treuhänder bestellen. In Ausnahmefällen kann der Zeitraum um ein weiteres Jahr verlängert werden.
Synonyme:
Lebenslagen: Nachfolgeregelung und Betriebserhaltung
Autor: Super-Admin
Die Bestellung eines Praxistreuhänders/einer Praxistreuhänderin kann online beantragt werden.
keine
verwaltungsgerichtliche Klage
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