Voraussetzungen für die Beantragung von Personalausweisen: mehr Infos hier
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An privaten Förderschulen arbeiten grundsätzlich vollausgebildete Lehrerinnen und Lehrer für diese Schulart. Es arbeiten dort aber auch Lehrkräfte anderer Schularten sowie weiteres sonderpädagogisches Personal (z. B. Heilpädagogen/Heilpädagoginnen, Heilerziehungspfleger/innen, Erzieher/innen).
Die schulaufsichtliche Genehmigung dieses Lehrpersonals dient der Feststellung und Sicherstellung der Qualität des Unterrichts. Die Genehmigung kann befristet oder unbefristet erteilt werden.
Keiner schulaufsichtlichen Genehmigung bedürfen privat angestellte Pflegekräfte und privates Verwaltungspersonal an privaten Förderschulen.
Synonyme:
Lebenslagen: Anmeldepflichten
Autor: Super-Admin
GVBl. S. 455, 633, BayRS 2230-7-1-K
Der Antrag muss rechtzeitig vor dem geplanten Einsatz der Lehrkraft gestellt werden.
Widerspruchsverfahren (fakultatives); Einlegung eines Widerspruchs
Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.