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Private Förderschulen; Beantragung von Personalkostenersatz

Der Freistaat Bayern gewährt den Trägern privater Förderschulen Personalkostenersatz für privat angestelltes Lehrpersonal, weiteres pädagogisches Personal sowie privat angestellte Pflegekräfte und privates Verwaltungspersonal an privaten Förderschulen.

Die Träger privater Förderschulen können unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung nach Art. 33 Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz bzw. nach Art. 34a Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz erhalten.

Synonyme:

Lebenslagen: Arbeitsplatz- und Ausbildungsförderprogramme, Einstellung von Personal, Finanzielle und sonstige Hilfen

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Schulträger können für Lehrkräfte die Berücksichtigung der ergänzenden Fürsorgeleistung im Rahmen des Kostenersatzes online beantragen.

Antrag auf Berücksichtigung der ergänzenden Fürsorgeleistung

Fristen:

Der Antrag für den Personalkostenersatz muss für jede Lehrkraft, heilpädagogische Unterrichtshilfe, Pflege- und Verwaltungskraft neu gestellt werden.

Änderungen im Beschäftigungsverhältnis sind der Regierung umgehend mitzuteilen

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

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Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.

Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht ab 2. Februar 2026 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.

Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.