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Ziel ist die Entwicklung, Erprobung, Durchführung und Bewertung von Maßnahmen zur Prävention von Salafismus/Islamismus, Rechts- und Linksradikalismus sowie Antisemitismus mit Bedeutung für ganz Bayern.
Projekte zur Radikalisierungsprävention können durch den Freistaat Bayern gefördert werden. Beispielsweise können Projekte finanziert werden, die gegen radikale Positionen stark machen oder die verschiedenen Akteure vor Ort miteinander vernetzen oder sensibilisieren.
Antragsberechtigt sind rechtsfähige Trägerinnen und Träger mit Bezug zur Radikalisierungsprävention, jedoch keine Einzelpersonen.
Gefördert werden können Sach-, Personal- und Verwaltungskosten gemäß Radikalisierungspräventionsrichtlinie (RPR).
Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.
Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.
Die Laufzeit der Förderung umfasst die gesamte Projektlaufzeit.
Die Zuwendung wird als Anteilfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung gewährt. Ein angemessener Eigenmittelanteil in Höhe von zehn Prozent (10 %) der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben wird vorausgesetzt.
Synonyme: Antisemitismus, Extremismus, Islamfeindlichkeit, Islamismus, Linksextremismus, Linksradikalismusprävention, Muslimfeindlichkeit, Prävention, Radikalisierung, Rechtsextremismus, Rechtsradikalismusprävention, Salafismus, Salafismusprävention, Zivilgesellschaft
Lebenslagen: Allgemeines
Autor: Super-Admin
Die Antragsfrist beträgt 2 Monat(e). Der Antrag muss jeweils am 31.08. eines Jahres für Förderanträge des Folgejahres eingereicht werden. Unter- und überjährige Förderungen sind nach Absprache möglich.
Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen
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