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Radikalisierungsprävention; Beantragung einer Förderung für Projekte

Zweck

Ziel ist die Entwicklung, Erprobung, Durchführung und Bewertung von Maßnahmen zur Prävention von Salafismus/Islamismus, Rechts- und Linksradikalismus sowie Antisemitismus mit Bedeutung für ganz Bayern.

Gegenstand

Projekte zur Radikalisierungsprävention können durch den Freistaat Bayern gefördert werden. Beispielsweise können Projekte finanziert werden, die gegen radikale Positionen stark machen oder die verschiedenen Akteure vor Ort miteinander vernetzen oder sensibilisieren.

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind rechtsfähige Trägerinnen und Träger mit Bezug zur Radikalisierungsprävention, jedoch keine Einzelpersonen.

Zuwendungsfähige Kosten

Gefördert werden können Sach-, Personal- und Verwaltungskosten gemäß Radikalisierungspräventionsrichtlinie (RPR).

Art und Höhe

Die Zuwendung wird als Anteilfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung gewährt. Ein angemessener Eigenmittelanteil in Höhe von zehn Prozent (10 %) der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben wird vorausgesetzt.

Synonyme: Antisemitismus, Extremismus, Islamfeindlichkeit, Islamismus, Linksextremismus, Linksradikalismusprävention, Radikalisierung, Rechtsextremismus, Rechtsradikalismusprävention, Salafismus, Salafismusprävention, Zivilgesellschaft

Lebenslagen: Allgemeines

Autor: Super-Admin

Fristen:

31.08. eines Jahres für Förderanträge des Folgejahres.

Unter- und überjährige Förderungen sind nach Absprache möglich.

Rechtsbehelf:

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

Verwaltungsrechtliche Klage

Lebenslagen:

Leider wurden keine Beiträge gefunden

Synonyme:

AntisemitismusExtremismusIslamfeindlichkeitIslamismusLinksextremismusLinksradikalismuspräventionRadikalisierungRechtsextremismusRechtsradikalismuspräventionSalafismusSalafismuspräventionZivilgesellschaft

Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.

Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht ab 2. Februar 2026 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.

Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.