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Radverkehr; Informationen zur Förderung

Die Förderung des Radverkehrs ist ein Schwerpunkt der bayerischen Verkehrspolitik. Gerade der Alltagsradverkehr muss intensiviert werden. Für die Fahrt zur Arbeit oder zum Bahnhof ist das Fahrrad oft das beste Verkehrsmittel – ohne Stau und Parkplatzprobleme. Auch im Lieferverkehr steckt Potential: Mit und ohne elektrische Unterstützung sind Lastenfahrräder gerade auf der "letzten Meile" interessant.

Mit dem Bayerischen Radgesetz (BayRadG) hat der Freistaat eine solide Grundlage geschaffen, den Radverkehr weiter zu stärken. Schwerpunkte sind u.a. hohe Investitionen sowie Förderungen beim Radwegebau, die Erstellung des ‚Radnetzes Bayern‘ und die Unterstützung der Kommunen beim Bau von Fahrradabstellanlagen an Bahnhöfen und Haltestellen. Ziel ist, 1.500 Kilometer neue Radwege bis 2030 zu realisieren.

Um dieses Ziel gemeinsam mit den Kommunen zu erreichen und den Radverkehr in Bayern weiter voranzubringen, stehen auf Landes- und Bundesebene eine Vielzahl von Förder­möglichkeiten zur Verfügung. Nicht zuletzt mit der ‚Radoffensive Klimaland Bayern‘ hat der Freistaat viele weitere Aktivitäts­felder zur Förderung des Rad­verkehrs eröffnet.

Darüber hinaus ist es dem Freistaat ein großes Anliegen, die Zahl der Verkehrs­unfälle zu senken – insbesondere auch im Radverkehr. Wesentliches Ziel des aktuellen bayerischen Verkehrssicherheitsprogramms 2030 ist der noch bessere Schutz von besonders gefährdeten Verkehrsteilnehmenden. Im zugehörigen Handlungsleitfaden Radverkehr wird ausführlich auf das Thema Radverkehrssicherheit eingegangen. Denn nur wer sich sicher fühlt, fährt auch gerne Rad.

Synonyme: Fahrrad/Technische Sicherheit, Jugendverkehrsschule (JVS)

Lebenslagen: Besondere Fahrzeuge, Verkehrssicherheit

Autor: Super-Admin

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Fahrrad/Technische SicherheitJugendverkehrsschule (JVS)

Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.

Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht ab 2. Februar 2026 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.

Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.