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Der Freistaat Bayern gewährt Zuwendungen für die Umsetzung von Projekten in Zukunftsthemen der Landesentwicklung durch Regionale Initiativen. Grundlage ist die Förderrichtlinie Landesentwicklung – Regionalmanagement (FöR-La III) vom 16. Oktober 2023 (BayMBl. 2023 Nr. 524). Die Projektförderung soll zur Schaffung und Erhaltung gleichwertiger Lebensverhältnisse und Arbeitsbedingungen in ganz Bayern beitragen. Zudem sollen regionale Netzwerke ausgebaut und flexible, maßgeschneiderte Lösungen für die Herausforderungen vor Ort entwickelt werden.
Gefördert werden die Vorbereitung und Durchführung innovativer, regionaler Projekte in fünf zentralen Zukunftsthemen der Landesentwicklung:
Antrags- und zuwendungsberechtigt sind die rechtsfähigen öffentlichen oder privatrechtlichen Träger von in Abstimmung mit dem Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie eingerichteten Regionalen Initiativen im Freistaat Bayern. Soll die Einrichtung einer Regionalen Initiative durch eine Förderung vorbereitet werden, ist antrags- und zuwendungsberechtigt die räumlich betroffene Gebietskörperschaft (im Regelfall: Landkreis) bzw. eine der betroffenen Gebietskörperschaften im Falle eines Zusammenschlusses mehrerer Gebietskörperschaften einer Region.
Gefördert werden Ausgaben, die für die Vorbereitung und Umsetzung der Förderprojekte in dem Bewilligungszeitraum erforderlich sind:
Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung.
Die Regelförderung für Regionalmanagements und Regionalmarketings beträgt grundsätzlich maximal 100.000 Euro pro Projektjahr und Regionaler Initiative.
Der Förderbetrag erhöht sich
Die Regionale Initiative Europäische Metropolregion München und die Regionale Initiative Europäische Metropolregion Nürnberg können jeweils zusätzlich zur Regelförderung einen Förderbetrag von bis zu 150.000 Euro pro Projektjahr beantragen.
Sonderförderungen für Projekte zum Thema Flächensparen und zur Durchführung eines Zielbildungsprozesses mit einem maximalen Förderbetrag von jeweils 50.000 Euro pro Projektjahr sowie bei gravierenden wirtschaftlichen Umbrüchen (Sonderförderung Transformationsprozesse) mit einem maximalen Förderbetrag von 150.000 Euro pro Projektjahr sind möglich. Regionale Initiativen, die ergänzend zur Regelförderung die Förderung von Projekten für Militär- und Konversionsstandorte beantragen, erhalten hierfür während ihrer regulären Förderlaufzeit einen zusätzlichen Förderbetrag von bis zu 100.000 Euro pro Projektjahr.
Die Sonderförderungen sind für die Metropolregionen ausgeschlossen.
Von Regionen, in denen aktuell keine Regionale Initiative eingerichtet ist, können einmalig Fördermittel von bis zu 50.000 Euro pro Projektjahr bis zu zwei Jahre für eine sog. Strategieförderung in Anspruch genommen werden. Damit kann die Region unter Einbindung der relevanten Akteure eine querschnittsorientierte regionale Entwicklungsstrategie erarbeiten, die dann in ein Regionalmanagement überführt werden kann.
Der Fördersatz beträgt grundsätzlich zwischen 50 % und 90 %, je nach räumlichem Wirkungskreis des Projektes.
Synonyme: Daseinsvorsorge, Demographischer Wandel, Energiekonzepte, Fachkräftesicherung, Innovation, interkommunales Flächenmanagement, Klimaschutzkonzepte, Lebensqualität, Mobilitätskonzepte, regionale Kultur, Regionalentwicklung, Stadt-Land-Partnerschaft
Lebenslagen: Förderprogramme
Autor: Super-Admin
Antragsberechtigte Regionale Initiativen können eine Regelförderung ggf. in Verbindung mit einer Sonderförderung, eine Sonderförderung Transformationsprozesse oder eine Sonderförderung Strategieprozesse im Rahmen der Förderrichtlinie Landesentwicklung (FöRLa) online beantragen. Ebenfalls möglich ist die Übermittlung von Unterlagen für Sachstandsberichte und Mittelabrufe, Änderungsanträge sowie für Abschlussberichte und Verwendungsnachweise.
Az. 104-8705/19/15 (BayMBl. Nr. 524)
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung. Anlage 2 zu Art. 44 BayHO (ANBest-P) (VV Nr. 5.1 zu Art. 44 BayHO).
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an kommunale Körperschaften. Anlage 3 zu Art. 44 BayHO (ANBest-K) (VV Nr. 5.1 zu Art. 44 BayHO).
Anträge auf Förderung können innerhalb des Geltungszeitraums der Förderrichtlinie Landesentwicklung – Regionalmanagement (01.01.2024 - 31.12.2026) gestellt werden.
Der Start einer Förderphase ist jeweils zum 1. oder zum 15. eines Monats möglich.
Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.