Stichwahl Bürgermeister/Bürgermeisterin: Hier finden Sie die Ergebnisse
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Bei Abhandenkommen Ihres Reisepasses oder vorläufigen Reisepasses sind Sie verpflichtet, dies unverzüglich der Passbehörde Ihrer (Wohnort-)Gemeinde mitzuteilen.
Ein Wiederauffinden ist ebenfalls der Passbehörde anzuzeigen. Da im Regelfall ein neues Dokument ausgestellt wird/wurde, ist dies unerlässlich. Zudem wird die Beantragung eines neuen Reisepasses empfohlen, um Problemen bei der Verwendung vorzubeugen.
Steht eine Straftat im Raum, wenden Sie sich an die örtliche Polizeidienststelle (siehe "Strafanzeige bei der Polizei; Erstattung" unter "Verwandte Themen").
Synonyme: Reisepass verloren, Reisepass wiedergefunden
Lebenslagen: Reisepass, Verlust eines Ausweises
Autor: Super-Admin
Pflichten des Inhabers
Ordnungswidrigkeiten
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