Kommunalwahl 2026 – Wichtige Informationen zur Briefwahl: mehr Infos hier

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Rentnerkrankenversicherung; Beantragung eines Zuschusses

Wenn Sie freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse oder privat krankenversichert sind, können Sie als Rentnerin oder Rentner einen Zuschuss zu Ihren Beiträgen beantragen. Den Zuschuss können Sie gemeinsam mit Ihrer Rente beantragen.

Sie haben möglicherweise Anspruch auf einen Zuschuss, wenn Sie

  • Rente beziehen und freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung sind oder
  • Rente beziehen und privat krankenversichert sind.

Synonyme: Deutsche Rentenversicherung, DRV, freiwillige Krankenversicherung, freiwillig krankenversichert, private Krankenversicherung, privat krankenversichert, Rente, Rentenversicherungsträger, Zuschuss

Lebenslagen: Kranken- und Pflegeversicherung, Rentenleistungen und Ruhegehalt

Autor: Super-Admin

Rechtsgrundlagen:

Fristen:

Sie sollten den Antrag nach Möglichkeit bereits 3 Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn zusammen mit dem Rentenantrag stellen. Um einen Zuschuss ab Rentenbeginn zu bekommen, gilt das 3-Monatsprinzip. Das bedeutet, dass Sie den Antrag spätestens bis zum Ablauf des dritten Kalendermonats stellen müssen, in dem die Voraussetzungen für einen Anspruch auf einen Zuschuss erfüllt sind. Wenn Sie den Antrag später stellen, beginnt der Zuschuss ab dem Kalendermonat der Antragstellung.

Rechtsbehelf:

  • Widerspruch. Detaillierte Informationen können Sie dem Bescheid über Ihren Rentenantrag entnehmen.
  • Klage vor dem Sozialgericht. Detaillierte Informationen können Sie dem Widerspruchsbescheid entnehmen.

Lebenslagen:

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Synonyme:

Deutsche RentenversicherungDRVfreiwillige Krankenversicherungfreiwillig krankenversichertprivate Krankenversicherungprivat krankenversichertRenteRentenversicherungsträgerZuschuss

Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.

Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht ab 2. Februar 2026 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.

Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.