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Schwerbehinderte Menschen; Beantragung von Leistungen durch Arbeitnehmer

Schwerbehinderte Arbeitnehmer, Beamte und Selbstständige können Leistungen erhalten insbesondere

  • für technische Arbeitshilfen,
  • zur Gründung einer selbstständigen beruflichen Existenz,
  • zur Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen,
  • zur Übernahme von Kosten einer notwendigen Arbeitsassistenz,
  • für Hilfen zum Erreichen des Arbeitsplatzes oder
  • in besonderen Lebenslagen.

Das Inklusionsamt beim Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) kann schwerbehinderten Beschäftigten Leistungen zur Sicherung der gleichberechtigten Teilhabe am Arbeitsleben gewähren. Die Leistungen können als Zuschuss bis zur vollen Höhe der entstandenen Kosten geleistet werden, bei Hilfen zur Gründung einer selbstständigen beruflichen Existenz auch als Darlehen. Die Höhe der Leistung häng von den Umständen des Einzelfalls ab.

Synonyme: Arbeitsplatzausstattung, Begleitende Hilfe, Behinderungsgerechte Ausstattung des Arbeitsplatzes für schwerbehinderte Menschen, Kfz-Hilfe, schwerbehinderte Menschen, Selbstständige Existenz

Lebenslagen: Beschäftigung schwerbehinderter Menschen, Erleichterungen und Hilfen für behinderte Menschen

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Das Inklusionsamt kann Menschen mit Behinderung Leistungen zur Sicherung der gleichberechtigten Teilhabe am Arbeitsleben gewähren. Diese können online beantragt werden.

Leistungen an schwerbehinderte Menschen - Online-Antrag

Fristen:

Der Antrag muss vor der Beschaffung bzw. vor Maßnahmebeginn beim Inklusionsamt gestellt werden.

Rechtsbehelf:

(fakultatives) Widerspruchsverfahren

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Leider wurden keine Beiträge gefunden

Synonyme:

ArbeitsplatzausstattungBegleitende HilfeBehinderungsgerechte Ausstattung des Arbeitsplatzes für schwerbehinderte MenschenKfz-Hilfeschwerbehinderte MenschenSelbstständige Existenz

Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.

Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht zur Verfügung.
Wegen eines Fehlers auf den vom Landratsamt zur Verfügung gestellten Stimmzetteln für die Landratswahl müssen alle bereits vorbereiteten Briefwahlunterlagen korrigiert werden. Die neuen Stimmzettel werden am Montag geliefert.
Der Versand und die Ausgabe im Rathaus beginnen daher voraussichtlich erst am Dienstag, 17. Februar.

Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.