Kommunalwahl 2026 – Wichtige Informationen zur Briefwahl: mehr Infos hier

Bayern- portal

Ansprech-

partner

Sparkassen; Aufsicht

Die Sparkassen in Bayern werden von den Kommunen (Landkreisen, Städten und Zweckverbänden) getragen. Sie sind wirtschaftliche Unternehmen, die im Wettbewerb mit anderen Geldinstituten wie den Genossenschaftsbanken und den Privatbanken stehen.

Die Sparkassen in Bayern erfüllen einen öffentlichen Auftrag. Als Einrichtungen der kommunalen Daseinsvorsorge gewährleisten sie die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft, insbesondere des Mittelstandes, mit Finanzdienstleistungen.

Als Anstalten des öffentlichen Rechts unterliegen die Sparkassen nicht nur der für alle Banken geltenden Fachaufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleitungsaufsicht, sondern auch einer landesrechtlichen Rechtsaufsicht, die von den Bezirksregierungen ausgeübt wird.

Die Aufsicht der Regierungen erstreckt sich darauf, dass die Sparkassen die sparkassenrechtlichen Vorschriften und Verwaltungsanordnungen des bayerischen Landesrechts beachten und einhalten. Sie ist als reine Rechtsaufsicht ausgestaltet und darf nur im so genannten öffentlichen Interesse tätig werden. Daher darf sie nicht einschreiten, wenn ein Verbraucher seine Anliegen auch in einem Verfahren vor den Zivil-, Straf- oder Verwaltungsgerichten geltend machen kann.

    Synonyme:

    Lebenslagen: Fach- und Rechtsaufsicht

    Autor: Super-Admin

    zuständige Ämter/Sachgebiete:

    Lebenslagen:

    Leider wurden keine Beiträge gefunden

    Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.

    Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht ab 2. Februar 2026 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.

    Bitte beachten:
    Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
    Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.