Voraussetzungen für die Beantragung von Personalausweisen: mehr Infos hier
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Wenn Sie einen Berufsabschluss auf Facharbeiterniveau in den Ländern der ehemaligen Sowjetunion, Bulgarien, Polen, Rumänien, der ehemaligen Tschechoslowakei, oder Ungarn erworben haben und eine Spätaussiedlerbescheinigung oder einen Vertriebenenausweis besitzen, können Sie die Anerkennung Ihres Ausbildungsabschlusses nach Bundesvertriebenengesetz (BVFG) beantragen. Der Berufsabschluss wird anerkannt, wenn er zu einem Beruf in der Bunderepublik Deutschland gleichwertig ist. Die Gleichstellung wird im Einzelfall geprüft und erteilt. Ein deutsches Prüfungszeugnis wird jedoch nicht ausgestellt.
Wenn es sich um Abschlüsse handelt, die mit einem Berufsbildungsabschluss in Industrie, Handel oder Dienstleistungsgewerbe (nicht Handwerk) vergleichbar sein könnten, ist hierfür die Industrie- und Handelskammer zuständig, in deren Bezirk Sie wohnen.
Sofern Sie keinen Spätaussiedler-Status haben, können Sie trotzdem Ihren ausländischen Berufsabschluss anerkennen lassen. Hierfür können Sie die Anerkennung nach Berufsqualifikationsgesetz (BQFG) beantragen.
Synonyme:
Lebenslagen: Anerkennung ausländischer Berufsqualifikation, Beschäftigung von Ausländern (Unions- und Nichtunionsbürger)
Autor: Super-Admin
Wenn Sie Spätaussiedler sind, kann Ihr Zeugnis oder Befähigungsnachweis der Berufsausbildung unter bestimmten Voraussetzungen anerkannt werden. Den Online-Antrag können Sie bei Ihrer zuständigen Industrie- und Handelskammer stellen.
keine
Widerspruch
Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.