Voraussetzungen für die Beantragung von Personalausweisen: mehr Infos hier
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Sport ist für die Rehabilitation von Menschen mit Behinderung wegen seines Gesundheitswertes, seiner sozialen Funktion und zur sinnvollen Freizeitgestaltung von besonderer Bedeutung.
Die Förderung soll die Durchführung von Übungsveranstaltungen und Kursen im Breitensport ermöglichen und die aktive Teilnahme von Menschen mit Behinderung an überregionalen Sportveranstaltungen unterstützen. Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Gefördert werden Übungsveranstaltungen und Kurse für Gruppen von Menschen mit Behinderung.
Zuwendungsempfänger sind auf Landesebene in Bayern wirkende rechtsfähige und gemeinnützige Sportverbände die entsprechende Angebote für Menschen mit Behinderung vorhalten.
Zuwendungsfähig sind Personal- und Sachkosten.
Der Zuschuss wird als Festbetragsfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung gewährt.
Synonyme: Behindertensport, Rehabilitation Behinderter, Sportmaßnahmen für Behindertengruppen
Lebenslagen: Leistungen zur Teilhabe
Autor: Super-Admin
Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.