Kommunalwahl 2026 – Stichwahl Bürgermeister/Bürgermeisterin: Antrag Briefwahl
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Der Sport ist für die Teilhabe von Menschen mit Behinderung wegen seines Gesundheitswertes, seiner sozialen Funktion und als Teil der Freizeitgestaltung von besonderer Bedeutung. Die Förderung soll die Durchführung von Übungsveranstaltungen im Breitensport für Menschen mit Behinderung ermöglichen und die aktive Teilnahme von Menschen mit Schwerbehinderung an überregionalen Sportveranstaltungen für Menschen mit Behinderung unterstützen.
Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Gefördert werden Übungsveranstaltungen und Kurse für Gruppen von Menschen mit Behinderung.
Antragsberechtigt sind auf Landesebene in Bayern wirkende rechtsfähige und gemeinnützige Sportverbände die entsprechende Angebote für Menschen mit Behinderung vorhalten.
Zuwendungsfähig sind Personal- und Sachkosten.
Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.
Der Zuschuss wird als Festbetragsfinanzierung in Form einer Förderpauschale gewährt.
Synonyme: Behindertensport, Rehabilitation Behinderter, Sport für Menschen mit Behinderung, Sportmaßnahmen für Behindertengruppen
Lebenslagen: Leistungen zur Teilhabe
Autor: Super-Admin
Die Verbände stellen ihre Anträge bis 1. März des dem Bewilligungszeitraum folgenden Jahres.
Nach Antragsprüfung erlässt das ZBFS einen Bescheid mit einer Rechtsbehelfsbelehrung.
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Ergebnisse der Bürgermeister- und Gemeinderatswahl in Krailling! –> HIER KLICKEN