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Sport- oder Berufsschifffahrt; Beantragung einer Nummerzuteilung (Ship Station Licence)

Zur Kommunikation auf dem Wasser nutzen Schiffe den See- und Binnenschifffahrtsfunk. Bevor Sie Ihre Funkanlage an Bord Ihres Schiffs in Betrieb nehmen, ist eine gültige Nummernzuteilung erforderlich. Die Nummern (Rufzeichen, Maritime Mobile Service Identity (MMSI), Automatic Transmitter Identification System-Nummer (ATIS)) werden Ihnen in Form einer Ship Station Licence zugeteilt, welche Sie bei der Bundesnetzagentur beantragen.

Auch wenn Sie etwa einen Seenotfunksender, zum Beispiel eine Notfunkbake (EPIRB), betreiben wollen, ist eine Nummernzuteilung erforderlich.

Bei einem Neuantrag müssen Sie alle erforderlichen Angaben im Antrag angeben und die nötigen Belege dem Antrag anhängen.

Bei Änderung der nachfolgenden Angaben müssen Sie eine „Änderung der Ship Station Licence“ beantragen:

  • Name der Zuteilungsnehmerin beziehungsweise des Zuteilungsnehmers
  • Anschrift
  • Name des Schiffs
  • Art des Schiffs
  • Art und Anzahl der Funkanlagen
  • Wegfall der Abrechnungskennung (AAIC)

Änderungen, wie beispielsweise die Abmessungen des Schiffs oder die Angaben zum 24-Stunden-Notfallkontakt, sollten Sie melden. Diese Daten werden an die Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger (DGzRS) weitergegeben und sind für einen eventuellen Seenotfall sehr wichtig.

Sofern Sie die Nummern nicht mehr benötigen, müssen alle in der Urkunde aufgeführten Zuteilungsinhaberinnen und Zuteilungsinhaber die Rückgabe erklären. Das ist unter anderem bei einer Eignergemeinschaft der Fall.

Im Falle des Verkaufs eines Schiffs können die Nummern auf die Käuferin oder den Käufer als Rechtsnachfolgerin beziehungsweise Rechtsnachfolger übertragen werden, um die Einstellung der Funkanlagen mit neuen Nummern zu umgehen. Hierfür müssen Sie eine Anpassung der bisher gültigen Nummernzuteilung bei der Bundesnetzagentur beantragen.

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Lebenslagen: Befähigungs- und Sachkundenachweise, Freizeitgestaltung, Urkunden, Weitere Register, Rollen und Verzeichnisse

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Mit dem Online-Antrag können Sie die Nummernzuteilung für die Sport- oder Berufsschifffahrt (Ship Station Licence) beantragen.

Nummernzuteilung für die Sport- oder Berufsschifffahrt (Ship Station Licence) online beantragen

Fristen:

Die Antragsunterlagen müssen innerhalb von 2 Wochen vollständig vorliegen, ansonsten kann der Antrag nicht bearbeitet werden und die Antragsdaten werden gelöscht. 

Rechtsbehelf:

  • Widerspruch
    • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid beziehungsweise dem Gebührenbescheid über Ihren Antrag entnehmen.
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht
     

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Synonyme:

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