Stichwahl Bürgermeister/Bürgermeisterin: Hier finden Sie die Ergebnisse
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Personen mit rechtmäßiger Niederlassung als Nachweisberechtigte/r für Standsicherheit in einem Mitgliedsstaat der EU oder einem gleichgestellten Staat haben bei vorübergehender und gelegentlicher Dienstleistungserbringung im Freistaat Bayern vor erstmaligem Tätigwerden die Aufnahme der Tätigkeit anzuzeigen
Synonyme:
Lebenslagen: Anmelde-, Antrags- und Anzeigepflichten
Autor: Super-Admin
Die Anzeige muss vor erstmaliger Erbringung der Dienstleistung erfolgen.
verwaltungsgerichtliche Klage
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