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Statistik zu Leistungen der Entwicklungszusammenarbeit; Übermittlung von Daten

Jährlich wird in Deutschland eine Statistik über die Höhe der finanziellen Leistungen für die Entwicklungszusammenarbeit erhoben. Diese Erhebung führt das Statistische Bundesamt im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) durch.

Für die Erstellung der jährlichen Statistik werden sowohl öffentliche Leistungen als auch Leistungen für die private Entwicklungszusammenarbeit berücksichtigt. Damit die deutschen Leistungen so umfassend und realistisch wie möglich abgebildet werden können, ist das Statistische Bundesamt auf die freiwillige Meldung von privaten Leistungen angewiesen.

Synonyme: DAC, Datenerhebung, Eigenmittel, Entwicklungsausschuss, Entwicklungszusammenarbeit, Geberländer, Leistungen, Nichtregierungsorganisationen, NRO, ODA, OECD, Private Leistungen, Spenden, Statistik

Lebenslagen: Statistische Erhebungen und Meldepflichten

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Über das Webformular in IDEV können Sie Ihre Meldung zugangsfrei eingeben und online an das Statistische Bundesamt zustellen.

Internetdatenerhebungsverfahren im Verbund (IDEV)

Über das Webformular in IDEV können Sie Ihre Meldung zugangsfrei eingeben und online an das Statistische Bundesamt zustellen.

Internetdatenerhebungsverfahren im Verbund (IDEV)

Rechtsgrundlagen:

Fristen:

Die Erhebung erfolgt jährlich im Frühjahr für das vorangegangene Berichtsjahr. Die Frist zur Meldung der Daten ist grundsätzlich der 31. März des laufenden Jahres. Bitte erfragen Sie die Möglichkeit eventueller Fristverlängerungen zur Meldung Ihrer Daten für das aktuelle Geschäftsjahr beim Statistischen Bundesamt.

Rechtsbehelf:

Es sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen. 

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

Leider wurden keine Beiträge gefunden

Synonyme:

DACDatenerhebungEigenmittelEntwicklungsausschussEntwicklungszusammenarbeitGeberländerLeistungenNichtregierungsorganisationenNROODAOECDPrivate LeistungenSpendenStatistik

Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.

Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht ab 2. Februar 2026 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.

Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.