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Straßenverkehr; Beantragung einer Ausnahmegenehmigung

Die Straßenverkehrsbehörden können auf Antrag Ausnahmen von den allgemeinen Verkehrsregeln der Straßenverkehrs-Ordnung und von den Verboten oder den Beschränkungen, die durch Beschilderung oder Markierung erlassen sind, erteilen.

Synonyme: allgemeine Verkehrsregeln, Ausnahmegenehmigung, Behinderung, Beschilderungen, Halteverbotszone einrichten, Haltverbot beantragen, Markierungen, Verkehrsregelungen, Verkehrssicherheit

Lebenslagen: Besondere Erlaubnisse im Straßenverkehr, Besondere Erlaubnisse im Verkehr, Verkehrssicherheit

Autor: Super-Admin

Online Verfahren:

Sie können die Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen im öffentlichen Verkehrsraums gemäß § 45 StVO (z. B. Sperrung für Autokran mit Zulassung) online beantragen.

Antrag auf Anordnung verkehrsregelnder Maßnahmen gemäß § 45 StVO

Sie können die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von den Bestimmungen (für Inanspruchnahme von öffentl. Verkehrsgrund ggfs. in Verbindung mit einer verkehrsrechtlichen Anordnung) - z.B. Container auf der Straße, Halteverbote für Umzüge, Sperrung einer Parkbucht - online beantragen.

Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für Inanspruchnahme von öffentlichem Verkehrsgrund

Nutzung von öffentlichen Flächen über den Gemeingebrauch im Sinne des Art. 14 BayStrWG, z.B. Verkaufsfläche vor Geschäften, Container außerhalb des Straßenraums, o.ä.

Antrag auf Sondernutzung

Rechtsbehelf:

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

verwaltungsgerichtliche Klage

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

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Synonyme:

allgemeine VerkehrsregelnAusnahmegenehmigungBehinderungBeschilderungenHalteverbotszone einrichtenHaltverbot beantragenMarkierungenVerkehrsregelungenVerkehrssicherheit

Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.

Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht ab 2. Februar 2026 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.

Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.