Kommunalwahl 2026 – Wichtige Informationen zur Briefwahl: mehr Infos hier
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Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben können Sie beantragen, wenn Sie aufgrund Ihrer (drohenden) Behinderung(en) Unterstützung bei der Ausbildungs- oder Arbeitssuche beziehungsweise Sicherung Ihres Ausbildungs- oder Arbeitsplatzes benötigen, weil
Wenn für Sie eine Unterstützung in Betracht kommt, stehen Ihnen zunächst die allgemeinen Leistungen der Agentur für Arbeit zur Verfügung:
Wenn die allgemeinen Leistungen nicht ausreichen, um Ihren Förderbedarf zu decken, können Sie folgende besondere oder ergänzende Unterstützungen erhalten:
Was für Sie in Frage kommt, hängt unter anderem davon ab,
Für die Inanspruchnahme ist im Vorfeld der Leistungen ein Antrag auf Leistungen zur Teilhabe notwendig. Diesen können Sie bei Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater der zuständigen Agentur für Arbeit beziehungsweise bei Ihrer Vermittlerin oder Ihrem Vermittler im Jobcenter stellen. Nach Eingang der vollständigen Antragsunterlagen wird Ihr Antrag geprüft. Gemeinsam mit Ihnen wird dann der weitere Verlauf besprochen und die für Ihre Situation geeigneten Unterstützungsmöglichkeiten ausgewählt. Dabei beziehen wir Ihre Fähigkeiten, Interessen und Neigungen mit ein.
Nach der beruflichen Reha helfen wir Ihnen außerdem einen geeigneten Ausbildungsplatz oder eine passende Arbeitsstelle zu finden. Unser Ziel ist es, dass Sie dauerhaft am Arbeitsleben teilhaben können. Ihre gesundheitliche Beeinträchtigung oder (drohende) Behinderung soll sich auf Ihre Ausbildung beziehungsweise Arbeit so wenig wie irgendwie möglich auswirken.
Synonyme: Agentur für Arbeit, Antrag Teilhabe, Arbeitsleben, Arbeitsmarkt, Ausbildungsmarkt, BA, Behinderung, Behinderungen, Berufliche Rehabilitation, Bundesagentur für Arbeit, Einstieg ins Berufsleben, Reha, Rehaantrag, Reha-Antrag, Rehabilitation, Rehabilitationsträger, Rehabilitationsverfahren, Teilhabe, Wiedereinstieg ins Berufsleben
Lebenslagen: Erleichterungen und Hilfen für behinderte Menschen, Leistungen zur Teilhabe
Autor: Super-Admin
Im Portal der Bundesagentur für Arbeit finden Sie Informationen rund um Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Vereinbaren Sie online einen Beratungstermin. Alle weiteren gegebenenfalls notwendigen Informationen und Unterlagen werden Ihnen im Gespräch zur Verfügung gestellt.
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Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.
Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht ab 2. Februar 2026 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.
Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.