Voraussetzungen für die Beantragung von Personalausweisen: mehr Infos hier

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Traubenernte; Meldung

Meldepflichtig sind natürliche oder juristische Personen oder deren Zusammenschlüsse, die Trauben von Rebflächen ab 10 Ar ernten, oder die, unabhängig von der Größe der Rebflächen, Trauben bzw. Most an andere abgeben oder vermarkten. Von der Meldepflicht ausgenommen sind die vollabliefernden Mitglieder von Erzeugergemeinschaften oder Genossenschaften und Traubenerzeuger, die ihre gesamte Ernte selbst verarbeiten oder auf ihre Rechnung verarbeiten lassen. Die Traubenerntemeldung wird in Bayern zusammen mit der Weinerzeugungsmeldung auf einem gemeinsamen Formular abgegeben.

Synonyme:

Lebenslagen: Anmeldepflichten

Autor: Super-Admin

Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.