Voraussetzungen für die Beantragung von Personalausweisen: mehr Infos hier
Ansprech-
partner
Text vorlesen lassen? Bitte den ReadSpeaker freischalten!
Zweck
Zweck der Förderung ist es, die Beschwerdepunkte der sich an die upB wendenden Hilfesuchenden einer Besserung und Klärung zuzuführen. Dadurch soll ihre Zufriedenheit in Bezug auf ihre individuelle Versorgung innerhalb des psychiatrischen Versorgungssystems erhöht werden.
Gegenstand
Gefördert werden Maßnahmen zur Errichtung und zum Betrieb von upB.
Zuwendungsempfänger
Zuwendungsempfänger sind unabhängige psychiatrische Beschwerdestellen, welche die Zuwendungsvoraussetzungen gemäß Nr. 4 der upB-Förderrichtlinie (siehe unter "Rechtsgrundlagen") erfüllen.
Zuwendungsfähige Kosten
Zuwendungsfähig sind folgende Ausgaben für bestehende oder neu zu gründende upB:
Art und Höhe der Zuwendung
Die Zuwendung wird als Festbetragsfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung gewährt.
Die Zuwendung beträgt pro Kalenderjahr bis zu 12.000 EUR pro upB. Zur Sicherung der Funktionsfähigkeit kann für die Erstausstattung einmalig zusätzlich ein Festbetrag von bis zu 2.400 Euro pro upB gewährt werden.
Synonyme:
Lebenslagen: Förderungen auf Landesebene
Autor: Super-Admin
Der Antrag auf Förderung ist unter Verwendung des vom Bayerischen Landesamt für Pflege zur Verfügung gestellten Vordrucks vollständig grundsätzlich bis zum 31.10. eines Jahres für das Folgejahr einzureichen.
Die erstmalige Antragstellung ist abweichend hiervon frühestens drei Monate vor der geplanten erstmaligen Inbetriebnahme möglich.
Der Verwendungsnachweis ist bis spätestens 30. Juni des Folgejahres einzureichen.
Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.