Voraussetzungen für die Beantragung von Personalausweisen: mehr Infos hier
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Wenn Sie als Betreiberin oder Betreiber von unbemannten Luftfahr-zeugen (UAS) beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) registriert sind und ein UAS in der Betriebskategorie „speziell“ in Deutschland betreiben möchten, benötigen Sie eine UAS-Betriebsgenehmigung. Bei welcher Behörde Sie die UAS-Betriebsgenehmigung beantragen können, hängt davon ab, in welchem Bundesland Sie wohnen. Bei juristischen Personen, also Unternehmen, Vereinen oder Organisationen, ist der Sitz ausschlaggebend. Das LBA ist zuständig, wenn sich Ihr Wohn- oder Hauptgeschäftssitz in einem der folgenden Bundesländer befindet:
Liegt Ihr Wohn- oder Hauptgeschäftssitz in einem anderen Bundes-land, wenden Sie sich bitte an die dortige Landesluftfahrtbehörde. Juristische Personen, die über ein Light Unmanned Aircraft Opera-tor Certificate (LUC) verfügen, beantragen ihre UAS-Betriebsgenehmigung unabhängig vom Hauptgeschäftssitz immer beim LBA. In Ihrem Antrag machen Sie unter anderem Angaben
Falls Sie erstmalig eine UAS-Betriebsgenehmigung beantragen, empfiehlt es sich, vorab die zuständige Behörde für ein Vorgespräch zu kontaktieren. In diesem können Sie unter anderem Fragen zu Ihrem UAS-Betrieb und den notwendigen Antragsunterlagen klären.
Eine durch das LBA erteilte Betriebsgenehmigung ist jeweils für 2 Jahre gültig.
Als UAS-Betreiber oder UAS-Betreiberin können Sie neben der erstmaligen Beantragung auch
Synonyme: Betreiber, Betriebsgenehmigung, Betriebskategorie speziell, Drohne, Drohnenpilot, Drohnenregistrierung, e-ID Ferngesteuerter, Fernpilot, Flugkörper, Flugmodell, LBA, Light Unmanned Aircraft, LUC, Luftfahrt-Bundesamt, Luftverkehrsgesetz, Operator Certificate, Specific category, Spezielle Kategorie, UAS, UAS-Betreibernummer, UAS-Betriebsgenehmigung, Unbemanntes Luftfahrzeug, Unbemanntes Luftfahrzeugsystem, Unmanned Aerial Vehicle, Unmanned Aircraft System
Lebenslagen: Besondere Erlaubnisse im Verkehr, Freizeitgestaltung
Autor: Super-Admin
Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen.
Widerspruch
Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.