Voraussetzungen für die Beantragung von Personalausweisen: mehr Infos hier
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Läuft die Gültigkeit Ihrer Unternehmenskarte ab, können Sie
eine Folgekarte beantragen.
Die Unternehmenskarte ist unpersönlich auf Ihr Unternehmen ausgestellt und nach der Personalisierung durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) 5 Jahre gültig. Rechtzeitig vor Kartenablauf müssen Sie eine neue Folgekarte beantragen. Den Antrag können Sie frühestens 6 Monate vor dem Ablaufdatum stellen.
Als Unternehmerin oder Unternehmer sind Sie für die ordnungsgemäße Verwendung der Karte beziehungsweise Karten verantwortlich. Zudem müssen Sie dafür sorgen, dass zu Beginn und am Ende des Fahrzeugeinsatzes für Ihr Unternehmen die Unternehmenskarte in den Fahrtenschreiber eingegeben wird, um den Einsatz des Fahrzeugs Ihrem Unternehmen zuzuordnen.
Synonyme: Antrag Unternehmenskarte, Fahrtenschreiber, Fahrtenschreiberkarten, Fahrtenschreiberkartenregister, FKR, Kontrollgerätekarte, Kontrollgerätekarten, Kraftfahrt-Bundesamt, Unternehmen, Unternehmer
Lebenslagen: Besondere Erlaubnisse im Verkehr
Autor: Super-Admin
Sie können eine Unternehmenskarte online beantragen.
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Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.