Kommunalwahl 2026 – Wichtige Informationen zur Briefwahl: mehr Infos hier

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Verwaltungsrechtsprechung; Information und Beratung von Behörden

Arbeitsschwerpunkte der Landesanwaltschaft sind:

  1. Beratung / Mitarbeit im konkreten Streitfall

    Die Landesanwälte tauschen sich mit den Bediensteten der beteiligten Behörden anlassbezogen über die jeweiligen Sach- und Rechtsprobleme aus und stehen damit über die Prozessvertretung hinaus zur Beratung zur Verfügung.

  2. Rechtsprechungsdienst – direkt sowie im Internet, auch via Twitter

    Neue Entscheidungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs können sofort nach ihrem Erlass in anonymisierter Form von Behörden und Amtspersonen direkt bei der Landesanwaltschaft angefordert werden (Übermittlung nur elektronisch).

    Als ständiger aktueller Rechtsprechungsservice sind neueste Entscheidungen, insbesondere des Verwaltungsgerichtshofs, des Bundesverwaltungsgerichts oder des Europäischen Gerichtshofs, in den Internetauftritt der Landesanwaltschaft eingestellt ("Wichtige neue Entscheidungen"). Sind keine Leitsätze vorhanden, so werden Orientierungssätze erstellt und gegebenenfalls weiterführende Hinweise zu den Konsequenzen gegeben.

    Diesem Informationsservice können Sie auch über Twitter folgen (@LA_Bayern). Via Twitter werden Sie von der Veröffentlichung einer "Wichtigen neuen Entscheidung" benachrichtigt und können über einen Link hierauf zugreifen.

  3. Konzeptionelle Umsetzungsarbeit

    Die Landesanwaltschaft hat bei ihrer Vertretungstätigkeit in zweiter und dritter Instanz den jeweiligen Streitstoff zu durchdringen, die fachlichen und rechtsdogmatischen Konsequenzen herauszufiltern und einzuschätzen. Sie ist deshalb nicht nur Prozessbehörde, sondern notwendigerweise ein mitdenkender und mitagierender Teil der Verwaltung. Sie erörtert die Konsequenzen mit den dafür zuständigen Behörden, insbesondere den Ministerien, welche dann den Verwaltungsvollzug entsprechend steuern.

Synonyme:

Lebenslagen: Allgemeines, Öffentliches Recht

Autor: Super-Admin

zuständige Ämter/Sachgebiete:

Lebenslagen:

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Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.

Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht zur Verfügung.
Wegen eines Fehlers auf den vom Landratsamt zur Verfügung gestellten Stimmzetteln für die Landratswahl müssen alle bereits vorbereiteten Briefwahlunterlagen korrigiert werden. Die neuen Stimmzettel werden am Montag geliefert.
Der Versand und die Ausgabe im Rathaus beginnen daher voraussichtlich erst am Dienstag, 17. Februar.

Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.