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Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie, wer Sie im Bedarfsfall vertreten darf. Sie können zusätzlich Anweisungen geben, wie Ihre Angelegenheiten geregelt werden sollen. Die Vollmacht zur Vorsorge ermöglicht damit ein hohes Maß an Selbstbestimmung.
Mit der Erteilung einer Vollmacht lässt sich in der Regel eine Betreuerbestellung und das damit verbundene Gerichtsverfahren vermeiden.
Von der Vorsorgevollmacht zu unterscheiden ist die sog. Betreuungsverfügung. Diese berechtigt nicht zur Vertretung bei Rechtsgeschäften. In ihr werden vielmehr Wünsche festgelegt für den Fall, dass - weil keine Vollmacht erteilt wurde - ein Betreuer bestellt werden muss (weiterführende Informationen siehe unter "Verwandte Themen").
Nähere Hinweise und Formulierungsvorschläge zur Vorsorgevollmacht finden Sie in der Informationsbroschüre "Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter" des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz, die Sie kostenlos herunterladen können (siehe "Weiterführende Links"). Darüber hinaus kann zu Fragen der inhaltlichen Ausgestaltung einer Vollmacht der Rat eines Rechtsanwalts oder eines Notars eingeholt werden.
Synonyme: Betreuungsverfügung, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung, Patientenverfügung, Vollmacht, Vollmacht, Vorsorge, Vorsorge, Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter, Vorsorgevollmacht ausstellen
Lebenslagen: Betreuung, Gesundheit, Vor- und Nachsorge
Autor: Super-Admin
Vorsorgevollmacht und Kontrollbetreuung
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.