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Wildbach- und Lawinenschutz; Durchführung von baulichen Schutzmaßnahmen

Naturereignisse wie Hochwasser und Muren, Rutschungen und Lawinen sind natürliche Prozesse im Alpenraum. Die menschliche Nutzung des Berglandes lässt mit steigendem Siedlungsdruck und sich ausweitender Infrastruktur das Schadenspotenzial anwachsen. Die Naturprozesse im Bergland haben meist eine hohe Intensität und eine enorme Zerstörungskraft. Durch technische Bauwerke werden seit über 100 Jahren mit großem Aufwand der Schutzgrad für die gefährdeten Gebiete verbessert und erfolgreich Schäden verhindert oder zumindest vermindert. Jedes Bauwerk wird nach den anerkannten Regeln der Technik errichtet. Eine absolute Sicherheit kann es aber nicht geben - es kann immer Ereignisse geben, für welche die Schutzmaßnahmen nicht ausreichen. Die wirkungsvollste vorsorgende Methode zum Schutz gegen Naturgefahren ist, die gefährdeten Bereiche z. B. im Rahmen der Bauleitplanung von schadensanfälligen Nutzungen frei zu halten. Wir sollten akzeptieren, dass wir die Natur nicht beliebig beherrschen können und versuchen, mit ihr umzugehen und unser Verhalten anzupassen. Informationen zu alpinen Naturgefahren sind im Internet zu finden (siehe Rubrik "Links zu weiterführenden Informationen").

Zuständig für die baulichen Wildbachschutzmaßnahmen ist der Freistaat Bayern, vertreten durch die Wasserwirtschaftsämter. Bei Lawinenschutzmaßnahmen liegt die Zuständigkeit, je nach Schutzziel, bei der Kommune, dem Straßenbaulastträger, der Forstverwaltung oder der Wasserwirtschaftsverwaltung.

Synonyme: Hochwasser, Mure, Lawine, Alpine Naturgefahren, Lawinenschutzzäune, Lawinenwarnsysteme, Lawinenwarnung, Wildbäche; Lawinenschutzmaßnahmen, Wildbachschutz

Lebenslagen: Bevölkerungs- und Katastrophenschutz, Zivil- und Katastrophenschutz

Autor: Super-Admin

Rechtsgrundlagen:

zuständige Ämter/Sachgebiete:

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Synonyme:

Hochwasser, Mure, Lawine, Alpine NaturgefahrenLawinenschutzzäuneLawinenwarnsystemeLawinenwarnungWildbäche; LawinenschutzmaßnahmenWildbachschutz

Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.

Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht zur Verfügung.
Wegen eines Fehlers auf den vom Landratsamt zur Verfügung gestellten Stimmzetteln für die Landratswahl müssen alle bereits vorbereiteten Briefwahlunterlagen korrigiert werden. Die neuen Stimmzettel werden am Montag geliefert.
Der Versand und die Ausgabe im Rathaus beginnen daher voraussichtlich erst am Dienstag, 17. Februar.

Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.