Voraussetzungen für die Beantragung von Personalausweisen: mehr Infos hier
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Für Diplomatinnen, Diplomaten und Bedienstete von Auslandsvertretungen (Konsulaten) sieht das Völkerrecht bestimmte Vorrechte und Befreiungen vor. Die Regeln haben den Zweck, eine wirksame Wahrnehmung der jeweiligen Aufgaben zu ermöglichen und die rechtliche Selbstbestimmtheit der Staaten zu wahren.
In diesem Zusammenhang werden Waren bei der Einfuhr nach Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen von Zöllen und ähnlichen Abgaben sowie Kontrollen des persönlichen Gepäcks befreit. Befreiungen sind unter anderem möglich bei:
In Abstufungen gelten einige Befreiungen und Regelungen auch für
Damit der Zoll die Voraussetzungen für die Abgabenfreiheit prüfen kann, müssen Sie die Waren im Rahmen der Zollabfertigung anmelden.
Synonyme: Abgabenbefreiung, Außertarifliche Einfuhrabgabenbefreiung, Außertarifliche Zollbefreiung, Consular Cargo, Diplomatengut, Diplomatic Cargo, Einfuhrabgaben, Endverwendung, Freier Verkehr, Konsulargut, Zollbefreiung, Zollvorrechte
Lebenslagen: Reisevorbereitung, Zollbestimmungen
Autor: Super-Admin
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Informationen Passamt
Seit dem 1. August 2025 benötigen Sie für die Beantragung neuer Ausweisdokumente ein digitales Passfoto. Papier-Passbilder dürfen vom Bürgerbüro nicht mehr angenommen werden. Die Passbilder können direkt im Bürgerbüro angefertigt werden (Kosten 6,00 Euro).
Für Kinder unter 6 Jahren wird dringend empfohlen, die Passbilder bei einem Fotografen anfertigen zu lassen.