Kommunalwahl 2026 – Wichtige Informationen zur Briefwahl: mehr Infos hier
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Die Staaten der Europäischen Zollunion regeln die Einfuhr von Waren in den Binnenmarkt im „Gemeinsamen Zolltarif“. Die verschiedenen Waren werden darin klassifiziert und mit einer Codenummer versehen, aus der sich unter anderem die Abgabensätze und die notwendigen Unterlagen bei der Abfertigung ergeben.
Eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) gibt rechtsverbindlich an, unter welcher Codenummer eine Ware in den Gemeinsamen Zolltarif einzuordnen ist. Die Auskunft ermöglicht es Ihnen, die Eingangsabgaben, die bei der Einfuhr von Waren aus einem Drittland in die EU erhoben werden, rechtzeitig zu berechnen und sich möglicherweise notwendige Unterlagen zu beschaffen. Das erleichtert Ihre betriebliche Kalkulation und eine zügige Abfertigung.
Bereits erteilte Zolltarif-Entscheidungen werden in einer gemeinsamen europäischen Datenbank veröffentlicht. Über die Datenbank „Europäische Verbindliche Zolltarifauskünfte“ (EvZTA) der Europäischen Kommission können Sie diese Entscheidungen einsehen. Vertrauliche Angaben einer Entscheidung werden dabei entfernt.
Synonyme: EBTI, European Binding Tariff Information, EvZTA, Tarifauskunft, vZTA, Zolltarif, Zolltarifauskunft
Lebenslagen: Import von Waren und Dienstleistungen aus EU- und Nicht-EU-Staaten, Zollbestimmungen, Zölle und Zollpapiere
Autor: Super-Admin
Das Bürger- und Geschäftskundenportal des Zolls bietet Ihnen die Möglichkeit, Anträge elektronisch zu stellen.
Die Internetseite der Europäischen Kommission bietet Zugang zu den gültigen, verbindlichen Zolltarifauskünften (vZTA) aus allen Mitgliedstaaten der EU. Starten Sie, indem Sie ein Land, eine vZTA-Nummer, das Gültigkeitsdatum, ein Stichwort, einen Nomenklatur-Code oder eine Warenbeschreibung suchen.
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Die Kommunalwahl 2026 findet in Bayern am Sonntag, 8. März 2026, statt.
Die Briefwahl ist möglich. Der Online-Antrag steht ab 2. Februar 2026 zur Verfügung. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens ab dem 16. Februar 2026.
Bitte beachten:
Am Faschingsdienstag bleibt das Rathaus für den regulären Besucherverkehr geschlossen.
Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen sowie deren Abholung ist an diesem Tag jedoch von 7:00 bis 12:00 Uhr möglich.